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  3. Justiz: Sportschütze erschießt 18-jährigen Einbrecher

Justiz
08.12.2015

Sportschütze erschießt 18-jährigen Einbrecher

Prozesse in Hannover: Ein Mann hat einen 18-jährigen Einbrecher erschossen. Nur warum?
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Ein 41-Jähriger erschoss im Sommer einen Einbrecher. Nun steht er in Hannover vor Gericht und sagt, es war Notwehr. Einige Indizien deuten aber in eine andere Richtung.

Ein 41-jähriger Sportschütze hat am Dienstag vor dem Landgericht Hannover eingeräumt, einen 18-jährigen Einbrecher erschossen zu haben. Der junge Mann wollte in die Autowerkstatt des Angeklagten eindringen. Nun muss sich der 41-Jährige wegen Totschlages verantworten. Zu Beginn Prozesses entschuldigte sich der Angeklagte bei der Familie des Opfers. Die Notwehrsituation, auf die sich der Mann nach der Tat Anfang Juni berief, hält die Staatsanwaltschaft nicht für plausibel. Seine Pistole in beiden Händen haltend habe der Angeklagte auf den jungen Mann angelegt und ihn von hinten in den Rücken getroffen, hieß es in der Anklage. 

Der Angeklagte gab an, aus Angst geschossen zu haben

Aus der Sicht des Angeklagten stellte sich die Situation anders da. Der Werkstattinhaber ließ über seine Verteidiger verlesen, dass er in der Tatnacht zuerst Geräusche gehört hatte und dann draußen eine vermummte und mit einer Pistole bewaffnete Person und weitere Gestalten erblickt habe. In panischer Angst habe er seine eigene Waffe aus dem Tresor geholt und die Tür geöffnet. Als sich einer der Einbrecher zu ihm drehte, habe er einen Schuss abgegeben. Warum er nicht zuerst die Polizei gerufen habe, konnte der Angeklagte nicht erklären. Eigentlich habe er gar nicht schießen wollen.

"Sie haben nicht in die Luft geschossen, Sie haben keinen Warnschuss abgegeben, was haben Sie sich vorgestellt, was da passiert", fragte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch den Angeklagten. Eine Antwort darauf erhielt er nicht.

Komplizen des Erschossenen widersprechen der Notwehr

Der Notwehrvariante hatten auch die drei Komplizen des 18-Jährigen bei ihrer Polizeivernehmung widersprochen. Ein Polizeibeamter berichtete, dass der Angeklagte in der Tatnacht ausgesagt habe, der Einbrecher sei direkt auf ihn zugekommen. Die Gegebenheiten und die Beleuchtung vor Ort will das Gericht am Mittwoch bei einem abendlichen Ortstermin anschauen. 

Dem Schützen drohen bei einer Verurteilung 5 bis 15 Jahre Haft. Gegen Kaution war der Angeklagte sich bis zum Prozessbeginn auf freiem Fuß. Das Urteil soll am 17. Dezember gesprochen werden. AZ/dpa

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