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  3. Freiburg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes an Studentin

Freiburg
30.03.2017

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes an Studentin

Blumen und Kerzen stehen in Freiburg vor einem Baum, wo die getötete Studentin gefunden wurde.
Foto: Patrick Seeger/Archiv (dpa)

Nach dem Mord an einer Freiburger Studentin ist der Flüchtling Hussein K. angeklagt. Er behauptet, 17 zu sein. Zwei Gutachten sehen das anders. Dennoch gilt vorerst das Jugendstrafrecht.

Rund fünfeinhalb Monate nach dem Gewaltverbrechen an einer Studentin in Freiburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den tatverdächtigen Hussein K. erhoben. Er sei vor dem Landgericht Freiburg nach Jugendstrafrecht angeklagt, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die 19 Jahre alte Studentin war im Oktober 2016 vergewaltigt und getötet worden. Sieben Wochen später wurde der Verdächtige festgenommen. Der Flüchtling gab an, 17 Jahre alt zu sein. Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen jedoch davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war.

Die Studentin war nachts mit dem Fahrrad alleine auf dem Weg von einer Party nach Hause, als sie den Ermittlungen zufolge von dem Verdächtigen angegriffen, gewürgt und vergewaltigt wurde. Danach habe er sein bewusstloses Opfer in den Fluss Dreisam gelegt, dort sei die Studentin ertrunken. Die Leiche war am nächsten Morgen gefunden worden. Durch Körperspuren am Tatort und die Auswertung von Videoaufnahmen in einer Straßenbahn war die Polizei später auf die Spur des Verdächtigen gekommen. 

Der Fall löste, noch vor dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember, Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik aus. Hussein K. hatte in Freiburg als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling bei einer Pflegefamilie gelebt.

Weil bei der Frage des Alters Zweifel nicht definitiv ausgeräumt werden könnten, werde nach Jugendstrafrecht angeklagt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Landgericht könne auch während des Verfahrens noch entscheiden, ob es dann beim Urteil Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwende. 

Nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Verdächtigen in dem Mordprozess den Angaben zufolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach Jugendstrafrecht sind in der Regel höchstens zehn Jahre, bei Heranwachsenden sind in schweren Fällen 15 Jahre Haft möglich.

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Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Kurze Zeit später tauchte er unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. Deutsche Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte, weil Griechenland den jungen Mann international nicht zur Fahndung ausgeschrieben hatte. 

Einen Termin für den Prozess in Freiburg gebe es noch nicht, sagte ein Gerichtssprecher. Werde Hussein K., wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, als Heranwachsender gesehen, werde öffentlich verhandelt. Nur bei Jugendlichen, die zur Tatzeit jünger als 18 Jahre alt waren, sei die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 

Der Verdächtige selbst hat sich den Ermittlern zufolge nicht zu den Vorwürfen geäußert, er hat einen Anwalt. Nach eigenen Angaben stammt er aus Afghanistan, gesichert ist dies laut Staatsanwaltschaft nicht. dpa

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