"Super Nanny" vor Gericht: Wurde gegen die Menschenwürde verstoßen?
Wenn in einer Familie etwas schief lief, kam Katharina Saalfrank. Als "Super Nanny" kümmerte sie sich um Problemkinder und -eltern. Nun hat RTL selbst Ärger - mit der Sendung.
Über eine mögliche Verletzung der Menschenwürde in der RTL -Reihe "Die Super Nanny" urteilt an diesem Dienstag ab 13.30 Uhr die Justiz. Der Fernsehsender RTL wehrt sich am Verwaltungsgericht Hannover gegen eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Das Gremium hatte eine Folge der mittlerweile eingestellten Erziehungssoap mit Katharina Saalfrank gerügt.
In der beanstandeten Episode hatte eine alleinerziehende Mutter ihre weinenden und verängstigten drei, vier und sieben Jahre alten Kinder beschimpft, bedroht und geschlagen. Einzelne gefilmte Handlungen der Mutter gegen ihre Kinder wurden im Sendeablauf wiederholt dargestellt. Obwohl die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorab keine Bedenken gegen eine Ausstrahlung der Sendung hatte und auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde sah, entschied die Kommission für Jugendmedienschutz später anders.
Das System der freiwilligen Selbstkontrolle werde so ad absurdum geführt, hatte RTL moniert. Bereits in der Staffel zuvor hatte es Ärger zwischen RTL und den Medienwächtern gegeben, woraufhin RTL dazu überging, alle Episoden vorab der FSF vorzulegen. dpa
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