Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. RTL-Sendung: "Super Nanny" vor Gericht: Wurde gegen die Menschenwürde verstoßen?

RTL-Sendung
07.07.2014

"Super Nanny" vor Gericht: Wurde gegen die Menschenwürde verstoßen?

Diplom-Pädagogin Katia Saalfrank ist durch die RTL-Serie "Super Nanny bekannt geworden.
Foto: Hannibal Hanschke (dpa)

Wenn in einer Familie etwas schief lief, kam Katharina Saalfrank. Als "Super Nanny" kümmerte sie sich um Problemkinder und -eltern. Nun hat RTL selbst Ärger - mit der Sendung.

Über eine mögliche Verletzung der Menschenwürde in der RTL -Reihe "Die Super Nanny" urteilt an diesem Dienstag ab 13.30 Uhr die Justiz. Der Fernsehsender RTL wehrt sich am Verwaltungsgericht Hannover gegen eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Das Gremium hatte eine Folge der mittlerweile eingestellten Erziehungssoap mit Katharina Saalfrank gerügt.

In der beanstandeten Episode hatte eine alleinerziehende Mutter ihre weinenden und verängstigten drei, vier und sieben Jahre alten Kinder beschimpft, bedroht und geschlagen. Einzelne gefilmte Handlungen der Mutter gegen ihre Kinder wurden im Sendeablauf wiederholt dargestellt. Obwohl die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorab keine Bedenken gegen eine Ausstrahlung der Sendung hatte und auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde sah, entschied die Kommission für Jugendmedienschutz später anders.

Das System der freiwilligen Selbstkontrolle werde so ad absurdum geführt, hatte RTL moniert. Bereits in der Staffel zuvor hatte es Ärger zwischen RTL und den Medienwächtern gegeben, woraufhin RTL dazu überging, alle Episoden vorab der FSF vorzulegen. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.