Tagesmutter bestreitet Misshandlung von Kindern vor Gericht
Eine Tagesmutter soll in Donaueschingen zwei Kinder misshandelt haben, auf die sie aufpasste. Vor Gericht bestreitet die 46-Jährige alles - und macht stattdessen den Eltern Vorwürfe.
Sie soll zwei Kinder misshandelt haben, auf die sie als Tagesmutter aufpasste: Wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung steht seit Montag eine 46 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Konstanz. Die Angeklagte habe zwischen 2011 und 2013 eines der Kinder an den Haaren gepackt und mit dem Kopf zweimal gegen die Platte eines Küchentischs geschlagen, sagte der Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses. Das heute zehn Jahre alte Mädchen habe dabei ein Hämatom unter dem Auge erlitten. Einem Jungen soll die Frau zudem die Hand mit Klebestreifen auf der Tischplatte festgeklebt haben, damit er sie während des Essens nicht auf den Schoß legte.
Angeklagte bestreitet Vorwürfe vor Gericht
Die 46-Jährige bestritt die Vorwürfe vor Gericht. "Ich bin konsequent", sagte sie. Sie sei streng gewesen und habe auf Wunsch der Eltern auch darauf geachtet, dass die Kinder beim Essen anständig gesessen hätten. "Aber ich schlage keine Kinder, ich habe sie nicht angefasst." Stattdessen berichtete die Frau von Rechtsstreitigkeiten mit verschiedenen Elternpaaren wegen der Betreuungskosten. Erst in diesem Zusammenhang habe sie von den Misshandlungsvorwürfen gegen sie erfahren - und sei davon völlig überrascht gewesen.
Eine der Mütter habe ihr zudem gedroht, alles zu unternehmen, um ihren Ruf zu schädigen, sagte die 46-Jährige. Gegen den Vater der Zehnjährigen erhob die Angeklagte ihrerseits Vorwürfe: So habe sie beispielsweise gesehen, wie der Mann das Mädchen geschlagen habe.
Als Zeugin war am Montag unter anderem die Mutter des Mädchens geladen. Ihre Tochter habe lange nichts von der Misshandlung erzählt, weil sie Angst gehabt habe, sagte die Frau. Später habe sich das Mädchen seiem Vater anvertraut. Der Anwalt der 46-Jährigen forderte vor Gericht ein psychologisches Gutachten der Zehnjährigen an, da die Angaben des Mädchens widersprüchlich seien.
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