Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Bremen: Tod des kleinen Kevin schockierte vor zehn Jahren Deutschland

Bremen
09.10.2016

Tod des kleinen Kevin schockierte vor zehn Jahren Deutschland

Der Grabstein des im Alter von zweieinhalb Jahren verstorbenen Kevin auf dem Waller Friedhof in Bremen.
Foto: Ingo Wagner/Archiv (dpa)

Er muss unvorstellbare Qualen erlitten haben: Vor zehn Jahren wurde die Leiche von Kevin in Bremen entdeckt - es offenbarte sich ein unbegreifliches Versagen des Staates.

Kevin wäre heute fast ein Teenager. Doch der kleine Junge aus dem tristen Bremer Stadtteil Gröpelingen wurde gerade mal zwei Jahre alt. Sein Martyrium erschreckte vor zehn Jahren ganz Deutschland. Die Leiche des Kindes wurde eingerollt in Teppich und Müllsäcke im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters entdeckt.

Unter anderem ein Untersuchungsausschuss und zwei Prozesse brachten das unvorstellbare Leid und die Schmerzen des Jungen ans Licht, aber auch ein schier unbegreifliches Versagen des Staates. Zögerliches Handeln, falsches Vertrauen und Fehleinschätzungen ließen das nur kurze Leben des Kindes zur Hölle werden. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss kam zu dem Ergebnis: Die Tragödie hätte verhindert werden können.

Als Polizisten Kevin am 10. Oktober 2006 aus der Wohnung des Ziehvaters holen wollen, weist dieser den Beamten mit einer stummen Geste den Weg zum Kühlschrank. Als Kevin gefunden wurde, war er schon Monate tot. Was in den letzten Wochen seines Lebens geschah, bleibt im Dunkeln. Doch die Obduktion lässt die Qualen und Schmerzen erahnen. An der Leiche werden rund zwei Dutzend Knochenbrüche festgestellt, ältere an Armen und Beinen, ein Schädelbruch und Verletzungen im Genitalbereich. Kurz vor dem Tod entstanden weitere Brüche, unter anderem eine Durchtrennung des Oberschenkelknochens.

"Kevin könnte noch leben"

"Kevin könnte noch leben, wenn man gehandelt hätte", hatte der damalige Ausschuss bilanziert. Der Amtsvormund des Jungen musste damals 240 bis 270 Kinder betreuen. Der zuständige Sozialarbeiter verließ sich auf Angaben Dritter. Nach dem Tod der drogenabhängigen Mutter blieb der Junge bei seinem nicht leiblichen Vater, obwohl es Hinweise auf Missbrauch gab. Der Mann wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zehn Jahren Haft und der Einweisung in eine Entziehungsanstalt verurteilt. Er soll nach Polizei-Angaben nach dem Leichenfund gesagt haben: "Das Jugendamt trifft keine Schuld, ich bin das Schwein."

Ein Amtsvormund betreut nach einer bundesweiten Reform der Vormundschaft 2011 nach Angaben eines Sprechers von Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) heute weniger als 50 Kinder. Bremen hat nach der Tragödie immer wieder auf die Wichtigkeit des Kinderschutzes hingewiesen. Das Schicksal Kevins wurde in der Hansestadt für viele zum Alptraum. "Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat sie schützt", sagte der damalige Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD).

"Der Fall Kevin hat viele aufgeweckt", sagt der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. In vielen Städten und Kreisen habe der Fall zu einer verbesserten Personalausstattung in der Jugendhilfe geführt. Es habe zudem eine ganze Reihe von Gesetzesinitiativen gegeben. "Und zwar ist das Vormundschafts- und Betreuungsrecht geändert worden." Das sei im Juli 2011 in Kraft getreten. "Das hat zwar Jahre gedauert, bis sich die Politik dazu durchgerungen hat, aber der Fall Kevin war dafür sehr ausschlaggebend."

Für den kleinen Kevin kommt die Hilfe zu spät. Eine Erzieherin beschrieb den Jungen einmal als blasses, schwaches, ruhiges Kind, das auf seinen Unterarmen krabbelte. Ungewöhnlich an ihm war vor allem: "Er weinte lautlos." Auf dem Grabstein des Kindes steht schlicht: "Kevin 2006". Von Oliver Pietschmann und Elena Metz, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.