Tödliche Hausgeburt: Hebamme muss ins Gefängnis
Eine Hebamme ist wegen Totschlags zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Sie hatte eine werdende Mutter trotz Komplikationen nicht in ein Krankenhaus überwiesen.
Nach einer tödlichen Hausgeburt ist eine Ärztin und Hebamme in Nordrhein-Westfalen am Mittwoch wegen Totschlags zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht Dortmund ein lebenslanges Berufsverbot. Die Angeklagte aus Unna hatte eine werdende Mutter im Juni 2008 trotz Komplikationen nicht in ein Krankenhaus überwiesen.
Das Kind war damals nach einer 17-stündigen Geburt tot zur Welt gekommen. Die 60-jährige Angeklagte hatte in dem über zwei Jahre dauernden Prozess jede Verantwortung von sich gewiesen und behauptet, das Kind müsse wegen eines Organversagens eines natürlichen Todes gestorben sein. dpa
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