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  3. Prozess: Tödliche Teufelsaustreibung: Frau muss sechs Jahre in Haft

Prozess
20.02.2017

Tödliche Teufelsaustreibung: Frau muss sechs Jahre in Haft

Der Schwurgerichtssaal 165 des Frankfurter Landgerichts: Hier wurde der Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung verhandelt.
Foto: Boris Roessler, dpa

Die Hauptangeklagte im Fall der tödlichen Teufelsaustreibung ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zusammen mit fünf Angehörigen hatte sie eine Frau gequält und erstickt.

Wegen einer angeblichen Teufelsaustreibung mit tödlichem Ausgang an einer 41-jährigen Südkoreanerin hat das Landgericht Frankfurt am Main die Hauptangeklagte zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 16-jähriger Sohn des Opfers und und vier weitere Angehörige kamen mit Bewährungsstrafen davon. Den qualvoll langsamen Tod der Frau in einem Frankfurter Hotel wertete das Gericht laut dem am Montag verkündeten Urteil als Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Tat ereignete sich am 5. Dezember 2015 im Zimmer 433 eines großen Frankfurter Hotels: Als die 41-Jährige mitten in der Nacht begann, Selbstgespräche zu führen und um sich zu schlagen, entschieden sich ihre fünf Angehörigen zu einer Teufelsaustreibung. Dabei sollen sie die Frau auf den Boden gedrückt, sie geschlagen und getreten und ihr ein Handtuch sowie einen mit Stoff bezogenen Kleiderbügel in den Mund geschoben haben - woran die Frau erstickte.

Teufelsaustreibung in Frankfurt am Main endet tödlich

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte das Opfer zuvor ein zweistündiges, schmerzvolles Martyrium erlitten. Angeklagt waren neben dem 16-jährigen Sohn der Frau noch dessen ebenfalls 16 Jahre alter Cousin sowie die 44-jährige Cousine der getöteten Frau, deren 22 Jahre alter Sohn und ihre 19-jährige Tochter.

Die 44-Jährige war dem Urteil zufolge Haupttäterin. Sie hatte sich der Anklage zufolge angemaßt, über Leben und Tod zu entscheiden, sie sei die treibende Kraft bei der Teufelsaustreibung gewesen und habe dem Opfer zuletzt auch das Tuch und den Kleiderbügel in den Mund gesteckt. afp

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