Tödlicher Stoß vor U-Bahn: Kranker Täter bleibt in Psychiatrie
Die Frau geriet auf dem U-Bahnhof ins Visier eines Wahnkranken. Sie hatte keine Chance. Weil der Täter unter einer Psychose litt, kann er nicht wegen Mordes bestraft werden.
Der tödliche Angriff auf einem Berliner U-Bahnhof hatte zu Beginn dieses Jahres Deutschland schockiert: Eine 20 Jahre alte Frau wurde vor einen einfahrenden Zug gestoßen und überrollt. Neun Monate nach dem grausigen Verbrechen hat das Landgericht der Hauptstadt nun die dauerhafte Unterbringung des 29-jährigen Täters in einer Psychiatrie angeordnet. Eine Bestrafung wegen Mordes sei wegen einer Erkrankung nicht möglich, begründeten die Richter am Dienstag.
Der Täter schubste sie mit voller Wucht ins Gleisbett
Der Beschuldigte hatte die ihm unbekannte Frau am 19. Januar 2016 auf dem Bahnsteig der Station Ernst-Reuter-Platz im Stadtteil Charlottenburg von hinten attackiert. "Es war ein schicksalhaftes Zusammentreffen - die junge Frau war zur falschen Zeit am falschen Ort", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz. Die 20-Jährige sei ohne Chance gewesen. "Er fixierte sie, wartete die Einfahrt der U-Bahn ab und schubste sie mit voller Wucht ins Gleisbett." Sie war sofort tot.
Der in Hamburg geborene und aufgewachsene Mann befand sich gerade zwei Stunden in Berlin, als es zum tödlichen Angriff kam. Nur Stunden zuvor war er aus einer psychiatrischen Klinik in Hamburg entlassen worden. Der 29-Jährige habe sich - von Verfolgungsideen geplagt - freiwillig in das Krankenhaus begeben, hieß es weiter im Urteil. Dort habe er sich "mit allen angelegt" und sei nach mehr als zwei Wochen ohne akute Symptomatik entlassen worden. "Mit Vorwürfen muss man vorsichtig sein", sagte Schertz.
Es war 23.35 Uhr, als die 20-Jährige auf dem U-Bahnhof stand. Sie schrieb ihrer Mutter noch eine SMS: "Bin gleich zu Hause. Ich liebe dich." Als der Zug gegen 23.36 Uhr einfuhr, griff der 29-Jährige an. Die Zugführerin bremste. Doch sie konnte die Tragödie nicht verhindern. Die Bestürzung war groß. Blumen, Briefe und Bilder wurden auf dem Bahnsteig abgelegt.
Angeklagter: "Ich wollte sie aber nicht töten"
Der 29-Jährige erklärte vor Gericht, er habe sich verfolgt gefühlt und die Frau deshalb geschubst. "Ich wollte sie aber nicht töten." Das Leben des seit Jahren kriminellen und psychisch kranken Mannes sei "immer mehr aus dem Ruder gelaufen", hieß es im Urteil. "Er hat bis heute Aggressionen und muss zur Behandlung untergebracht werden." Dafür hatten sich zuvor alle Prozessbeteiligten ausgesprochen. Der Mann wird in einer Klinik des Maßregelvollzugs untergebracht.
Ein Anwalt der Familie der Getöteten hatte am zu Verhandlungsbeginn erklärt, in Hamburg seien 2015 viele Strafverfahren gegen den 29-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden. "Man hat es sich einfach gemacht", kritisierte der Anwalt. Ob seitens der Nebenkläger rechtliche Schritte gegen Behörden oder Einrichtungen angestrebt werden, blieb zunächst offen. dpa
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