Wegen überhängender Äste: Rentner soll 54-Jährigen erdrosselt haben
Immer wieder stritten sich die beiden Schrebergarten-Nachbarn. Jetzt steht ein 67-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht. Er soll den Nachbarn mit seiner Jacke erdrosselt haben.
Nach einem tödlichen Streit in einer Kleingartenanlage hat der angeklagte Rentner vor Gericht eine Tötungsabsicht bestritten. Er habe sich gegen die Attacken des Nachbarn gewehrt, sagte der 67-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Passau. Wie das Opfer dann zu Tode gekommen ist, sei ihm aber unklar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rentner Totschlag vor.
Das 54 Jahre alte Opfer und der Täter waren seit Jahren Nachbarn in der Gartenanlage in Passau. Mehrfach hatte es Streit gegeben. Unter anderem hatte das Opfer den Angeklagten bezichtigt, Gift auf dessen Beete gestreut zu haben. Als der 54-Jährige ein neues Dach auf seine Hütte gebaut hatte und den Nachbarn bat, überhängende Äste zu kürzen, kam es im März zu dem verhängnisvollen, tödlichen Streit. Laut Anklage hatte der 67-Jährige seinen Kontrahenten niedergerungen und sich auf dessen Rücken gesetzt. Dann soll er den 54-Jährigen mit einer Jacke erdrosselt haben.
Angeklagter will aus Notwehr gehandelt haben
Der Angeklagte schilderte dagegen, er sei nach einem verbalen Streit von dem Nachbarn plötzlich angegriffen und geschlagen worden. Der Mann habe ihn am Kragen gepackt, da habe er seine Schulter gegen den Hals des Angreifers gedrückt und an dessen Jacke gezerrt, sagte der 67-Jährige. Als er sich weiter zur Wehr setzen wollte, habe er von dem Nachbarn keine Gegenwehr mehr gespürt.
Die Schwurgerichtskammer glaubte dem Angeklagten aber nicht. "Das Opfer ist erstickt und hatte massive Halsverletzungen. Das passt nicht mit ihren Schilderungen überein", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hainzlmayr.
Als Nebenkläger verfolgte der 16 Jahre alte Sohn des Opfers den Prozessauftakt. "Es ist traurig, dass der Angeklagte in seinen Ausführungen kein einziges Wort des Bedauerns gesagt hat", sagte der Anwalt des jungen Mannes, Armin Dersch. Der Prozess wird am 10. Oktober fortgesetzt. Das Urteil soll am 18. Oktober verkündet werden. dpa/lby
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