Karlsruhe billigt deutsche Griechenland-Hilfe
Gegen die Griechenland-Hilfe hatten fünf Wissenschaftler eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die umstrittene deutsche Griechenland-Hilfe frei gemacht.
Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wurde als unbegründet abgewiesen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums am Samstag mit.
Fünf Wissenschaftler hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes für die Griechenland-Hilfe am Freitag im Bundestag in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie wollten per Eilantrag erreichen, dass das höchste deutsche Gericht die Ausfertigung und den Vollzug des Gesetzes untersagt.
Dies lehnte das Gericht in seiner Entscheidung vom Samstag ab. "Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist", heißt es in der Entscheidung.
Sollte jetzt eine Einstweilige Anordnung ergehen, die Übernahme der Gewährleistung des Bundes für die Notkredite von bis zu 22,4 Milliarden Euro sich später aber als verfassungsrechtlich zulässig erweisen, "drohen der Allgemeinheit schwere Nachteile". dpa
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