Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Berlin: Männer verbrennen schwangere Maria P. lebendig: Mörder verurteilt

Berlin
19.02.2016

Männer verbrennen schwangere Maria P. lebendig: Mörder verurteilt

Daniel M. und Eren S. (links im Hintergrund) wurden für den brutalen Mord verurteilt.
Foto: Paul Zinken

Zwei 20-Jährige wurden in Berlin verurteilt, weil sie vor einem Jahr eine Schwangere niedergestochen, mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt hatten.

Das Landgericht Berlin hat die Mörder der hochschwangeren Berufsschülerin Maria P. zu einer ungewöhnlich harten Jugendstrafe von 14 Jahren Haft verurteilt. Der Kindsvater Eren T. und sein Helfer Daniel M. seien des gemeinschaftlichen Mordes in einem besonders schweren Fall schuldig, sagte Jugendrichterin Regina Alex am Freitag in ihrer Urteilsverkündung. Die Verteidiger der beiden 20-Jährigen kündigten an, in Revision zu gehen.

Die Große Strafkammer schöpfte beinahe das nach Jugendstrafrecht mögliche Höchstmaß von 15 Jahren Haft aus. Diese Höchststrafe hatte Staatsanwalt Martin Glage in seinem Plädoyer gefordert. Alex und ihre Beirichter sahen die Mordmerkmale der Grausamkeit und der Heimtücke. Dem Ex-Partner des Opfers warfen die Richter zudem niedere Beweggründe vor. Sein Helfer Daniel M. tötete demnach aus Mordlust.

Der Tod der zur Tatzeit 19-jährigen Maria P. hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die im achten Monat schwangere Frau war am späten Abend des 22. Januar 2015 zusammengeschlagen und mit einem Brotmesser in den Bauch gestochen worden. Anschließend wurde sie nach Aussage von zwei Brandgutachtern in einem Waldstück im Berliner Südosten mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Eren T. die Geburt seiner Tochter unbedingt habe verhindern wollen. Der zur Tatzeit knapp 19-jährige Arbeitslose habe sich durch das Kind nicht in seiner Freiheit einschränken lassen wollen. "Für ihn war die Tat ein Mittel zur Problemlösung", sagte die Richterin. Sie warf T. vor, Maria P. "auf ganz perfide Art und Weise getäuscht" zu haben, als er der Frau Interesse an einem Neubeginn der Beziehung vorspielte und zwei Tage vor dem da schon geplanten Mord mit ihr geschlafen habe.

Richter: "Maria P. hat keinen Fehler gemacht, sie war jung, sie war verliebt, sie war naiv"

"Maria P. hat keinen Fehler gemacht, sie war jung, sie war verliebt, sie war naiv", sagte die Richterin. Dem vorbestraften Daniel M., einem Bekannten von Eren T., warf das Gericht vor, aus purer Freude an der Gewalt beteiligt gewesen zu sein. Der zweifache Vater aus einem kaputten Elternhaus habe wissen wollen, "wie das Gefühl ist, einen Menschen sterben zu sehen". Ein Gutachter hatte dem jungen Mann zwar eine "Persönlichkeitsstörung", aber auch die volle Schuldfähigkeit attestiert.

Die Verurteilten hatten sich während des Prozesses nicht geäußert, sich aber wenige Stunden nach der Tat bei der Polizei gegenseitig belastet. Bei diesen Aussagen hätten beide Angeklagte Täterwissen offenbart und sich in Widersprüche verwickelt, sagte die Richterin. Hinzu kamen belastende DNA-Beweise, Zeugenaussagen und Spuren, die die Telefone beider Angeklagten hinterlassen hatten.

Die Angeklagten nahmen die Urteile ohne erkennbare Gefühlsregung zur Kenntnis, während es im Gerichtssaal zu kleinen Tumulten kam. Der Zuschauerbereich war mit Freunden und Verwandten der Opfer und Täter gefüllt. Angehörige des Opfers stießen nach der Urteilsverkündung Drohungen in Richtung der Angeklagten aus.

Opferanwalt Roland Weber bezeichnete das Urteil als angemessen. Eren T.'s Verteidiger zeigte sich nach dem Urteil überzeugt, dass die für die Feststellung der besonders schweren Schuld herangezogenen Mordmerkmale "nicht zutreffend" seien. So sei der Mord juristisch nicht "grausam" gewesen, weil das Opfer zwar lebendig, aber nicht lange bei Bewusstsein gewesen sei. afp

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.02.2016

(Verstoß NUB 7.2/diskutieren Sie bitte sachlich!)