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Fall Mollath: Mollath-Anwalt legt Verfassungsbeschwerde ein
Fall Mollath
05.07.2013
Mollath-Anwalt legt Verfassungsbeschwerde ein
Mollaths Anwalt ist im Tauziehen um die Freilassung seines Mandanten bei der Justiz in Regensburg und Nürnberg abgeblitzt. Nun hofft er auf das Bundesverfassungsgericht.
Im juristischen Tauziehen um eine Freilassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie hat dessen Anwalt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Gerhard Strate hält die vorläufige Weigerung des Landgerichts Regensburg und des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg, Mollats Unterbringung auszusetzen, für verfassungswidrig. Mollath wird seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik in Bayreuth festgehalten.
Zwei Anträge, um das Strafverfahren gegen Mollath neu aufzurollen
In seiner im Internet veröffentlichten Beschwerde begründet Strate seinen Gang nach Karlsruhe mit der Beweiskraft der beiden Wiederaufnahmeanträge, die derzeit beim Landgericht Regensburg geprüft werden. Das darin präsentierte Material belege unzweifelhaft, dass die Anträge begründet seien. Ein Antrag, das Strafverfahren gegen Mollath neu aufzurollen, stammt von Strate, ein zweiter von der Staatsanwaltschaft Regensburg.
Das Landgericht Regensburg hatte die Entscheidung von Ende Mai damit begründet, die Kammer sehe sich nicht in der Lage, "über die Zulässigkeit von Mollaths Unterbringung zu entscheiden", solange die Prüfung der Wiederaufnahmeanträge nicht abgeschlossen ist.
Mit Entscheidung ist in absehbarer Zeit zu rechnen
Die Einschätzung teilt auch das OLG Nürnberg, das im Juni eine Beschwerde von Mollaths Anwalt gegen die Entscheidung der Regensburger Richter abgewiesen hatte. Allerdings wies ein Regensburger Gerichtssprecher inzwischen darauf hin, dass in den nächsten Wochen mit einer Entscheidung über die Wiederaufnahmeanträge zu rechnen sei.
Der 56 Jahre alte Nürnberger sitzt seit 2006 in der Psychiatrie. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Er sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Die Nürnberger Justiz glaubte damals den Misshandlungsvorwürfen der Frau, nicht aber seinem Schwarzgeldhinweis. Inzwischen geht die Steuerfahndung diesem aber nach. dpa/lby
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