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  3. Finanzen: Müssen Sie künftig auf ihre Rente Steuern zahlen?

Finanzen
23.11.2015

Müssen Sie künftig auf ihre Rente Steuern zahlen?

Wegen der Rentenerhöhung müssen rund 70.000 Rentner mehr Steuern auf ihre Altersversorgung zahlen.
Foto: Stephanie Pilick, dpa

Die Rentenerhöhung im kommenden Jahr könnte für viele Senioren zur Folge haben, dass sie zukünftig Steuern zahlen müssen. Welche Rentner sind davon betroffen?

Die Rentenerhöhung im kommenden Jahr könnte für viele Senioren Folgen haben. 70.000 Senioren werden dadurch laut einem Bericht der Bild-Zeitung steuerpflichtig, denn ihre Einkünfte werden dann über dem Existenzminimum liegen.

Warum werden so viele Rentner zukünftig steuerpflichtig?

Renten sind steuerfrei, wenn der steuerpflichtige Anteil den Jahresfreibetrag nicht übersteigt. Dieser liegt 2015 bei 8.472 Euro und steigt 2016 auf 8652 Euro. Rentner, die bisher knapp unter dieser Grenze lagen, könnten durch die Rentenerhöhung zukünftig darüber liegen.

Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil der Rente?

Das hängt von dem Jahr des Rentenbeginns ab. Bei denjenigen, die 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen sind, waren 50 Prozent der Bezüge steuerfrei. Bekam jemand beispielsweise 2005 eine Rente von 1.400 Euro, liegt sein Steuerfreibetrag bei 700 Euro. Alle folgenden Rentenerhöhungen waren und sind allerdings komplett steuerpflichtig. Seit 2005 sinkt zudem von Jahr zu Jahr der Prozentsatz zur Berechnung des Freibetrags. Für Neurentner des Jahrgangs 2006 lag er bei 48 Prozent, 2015 schon bei 30 Prozent. Bis 2040 wird die komplette Rente steuerpflichtig sein. 

Wie hoch ist die Steuerabgabe?

Das ist ebenfalls von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch bei der Rente ist die Besteuerung progressiv. Das bedeutet, je weiter ein Senior über dem Steuerfreibetrag liegt, desto höher ist sein Steuersatz.

Muss man generell Abgaben zahlen, wenn man über dem Steuer-Freibetrag liegt?

Ja. Allerdings kann man sogenannte Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Unfall- oder Kfz-Versicherung), Werbungskosten (Kreditzinsen, Gewerkschaftsbeiträge) und Sonderausgaben abziehen. Liegt man dadurch unter der Grenze, ist die Rente trotzdem steuerfrei. Zudem kann jeder Rentner steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen: Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 Euro) und Handwerkerleistungen (bis zu 1.200 Euro) dürfen von der Steuerschuld abgezogen werden.

Was muss ein Rentner machen, wenn er trotz allem über dem Freibetrag liegt?

Er muss bis zum 31. Mai des nächsten Jahres eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Tut er das nicht, kann das Finanzamt eine Nachzahlung fordern. Unter Umständen wird auch ein Verspätungszuschlag fällig.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.11.2015

Der Sinn der Renternerhöhung & Inflation ist, in Zukunft mehr Steuern ...

Wie Renten besteuert werden Nicht alles ist steuerpflichtig Sonstige VorsorgeaufwendungenIn der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Er ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für die Berechnung des „Rentenfreibetrags“ wird die Jahresbruttorente zugrunde gelegt. Wenn Sie am 31. Dezember 2004 bereits Rentner waren, beträgt Ihr Freibetrag 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt.Beispiel:Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2014 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 13.031 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 7.031 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 8.354 Euro im Jahr 2014 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.Schätzungsweise fast drei Viertel aller Rentnerhaushalte bleiben derzeit steuerfrei. Rentner, die ihr ganzes Arbeitsleben lang durchschnittliche Beiträge gezahlt und keine nennenswerten Nebeneinkünfte haben, werden voraussichtlich in den kommenden Jahren erstmals - zunächst geringfügige - Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Erst wenn Sie 2040 oder später in Rente gehen, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.Bitte beachten Sie:Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern auf Ihre Rente zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezuges ändern.Der „Rentenfreibetrag“ wird immer aus der vollen Jahresbruttorente ermittelt. Da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden, wird der endgültige „Rentenfreibetrag“ erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt.Beispiel:Justus V. erhält 1.000 Euro Rente monatlich ab 1. August 2008. Sie hat sich durch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2009 auf 1.024,10 Euro erhöht. Der steuerpflichtige Anteil der Rente beträgt 56 Prozent, sein fester „Rentenfreibetrag“ 44 Prozent seiner Jahresbruttorente 2009 in Höhe von 12.145 Euro (= 5.344 Euro). Auch wenn sich seine Rente künftig weiter erhöht, bleibt dieser Freibetrag unverändert. Im ersten Kalenderjahr des Rentenbezuges (hier 2008) waren 56 Prozent der Bruttorente der Monate August bis Dezember 2008 steuerpflichtig.Wenn Sie im Laufe des Jahres 2014 in Rente gegangen sind, ergeben sich für Sie: 100 Prozent minus 68 Prozent (steuerpflichtiger Teil der Rente bei Rentenbeginn 2014) = 32 Prozent der Jahresbruttorente 2015 als fester „Rentenfreibetrag“.Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 liegt er somit bei 80 Prozent der Jahresbruttorente.Danach erhöht er sich für Neurentner jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Alle Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, sind dann zu 100 Prozent zu versteuern.

Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags

mehr Quelle

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html

Fazit:

Die Rente ist sicher ... aber es wird wohl in Zukunft kaum jemand geben, der davon leben kann.