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Burkini-Urteil
07.12.2016

Muslimin scheitert mit Klage gegen Schwimmunterricht

Eine Puppe mit einem Burkini steht im Schaufenster eines Berliner Sanitätshauses (Symbolbild).
Foto: Sophia Kembowski (dpa)

Muslima können am Schul-Schwimmunterricht in einem sogenannten Burkini teilnehmen, ohne gegen islamische Bekleidungsvorschriften zu verstoßen. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Eine muslimische Schülerin ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, sich aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen befreien zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Beschwerde wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Damit hatte die Jugendliche ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 kippen wollen. (Az. 1 BvR 3237/13)

Sie hatte als Fünftklässlerin im Schuljahr 2011/2012 an einem hessischen Gymnasium die Note Sechs kassiert, weil sie sich dem Schwimmunterricht verweigerte. Das Mädchen marokkanischer Abstammung lehnte es auch ab, wie manche ihrer Mitschülerinnen einen Burkini zu tragen - ein solcher Ganzkörper-Badeanzug lasse nass trotzdem die Körperkonturen erkennen. Außerdem fühlte sich die Gymnasiastin durch den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt.

Die Verwaltungsrichter hatten vor drei Jahren den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit gestellt. Dieser beinhalte auch die Befugnis, Fächer gemischtgeschlechtlich zu unterrichten. Der Schülerin sei es zuzumuten, daran teilzunehmen. Mit diesem Urteil hat sich die Jugendliche in ihrer Verfassungsklage laut Beschluss nicht ausreichend auseinandergesetzt: So lege sie etwa nicht plausibel dar, warum der Burkini zur Wahrung der islamischen Bekleidungsvorschriften nicht genügen solle. AZ/dpa

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