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Justiz
04.05.2010

Urteil: Kirche ohne Kirchensteuer geht nicht

Kirche ohne Kirchensteuer? Geht nicht, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Bild: dpa
Foto: dpa

Mitglieder einer Kirche müssen auch Kirchensteuer zahlen. Ein reiner "Kirchensteuer-Austritt" ist nicht möglich, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Mitglieder einer Kirche müssen auch Kirchensteuer zahlen. Ein reiner "Kirchensteuer-Austritt" ist nicht möglich, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

In dem entschiedenen Fall ging es um den früheren Hochschullehrer Hartmut Zapp, der 2007 den Kirchenaustritt gegenüber seinem örtlichen Standesamt erklärt hatte. Dabei schrieb der Katholik, er wolle aus der Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" austreten. Ein Trick: Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind, dürfen nämlich eine Kirchensteuer auf der Grundlage der staatlichen Steuern erheben. Ein Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft wäre daher einer Lossagung von der Steuer gleichgekommen.

Von dieser Idee hielt die Kirche natürlich gar nichts. Sie zog vor Gericht - und verlor. In erster Instanz hielt das Verwaltungsgericht Freiburg Zapps Austritt für wirksam.

Auf die Berufung des Erzbistums Freiburg hin hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dieses Urteil nun allerdings auf ( Az.: 1 S 1953/09). Man könne nicht aus der Kirche als Institution austreten und gleichzeitig Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben. Ein reiner "Kirchensteueraustritt" sei nicht statthaft, erklärten die Richter.

Ob es eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben könne, könnten nur die Kirchen selbst und die kirchlichen Gerichte entscheiden.

Derzeit erheben die katholische und die evangelischen Kirchen in Bayern und Baden-Württemberg acht, in den anderen Ländern neun Prozent der jeweiligen Einkommensteuer.

Das Erzbistum Freiburg sieht sich durch das Urteil darin bestätigt, dass Zapp nicht wirksam aus der Kirche ausgetreten sei. "Wir gehen davon aus, dass damit rückwirkend seine Steuern festgestellt und abgeführt werden", sagte Oberrechtsdirektor Michael Himmelsbach. (AZ)

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