Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Zwickauer Terror-Zelle: Verfassungsschutz: Die Aktenvernichter vom Amt

Zwickauer Terror-Zelle
30.06.2012

Verfassungsschutz: Die Aktenvernichter vom Amt

Der Verfassungsschutz hat Akten aus den Ermittlungen zum Neonazi-Trio vernichtet. Die Geschichte eines beispiellosen Versagens (Symbolbild).
Foto: dpa

Der Verfassungsschutz hat Akten aus den Ermittlungen zum Neonazi-Trio vernichtet. Die Geschichte eines beispiellosen Versagens.

Es klingt nach einem schlechten Krimi: In dem Moment, in dem sich das Geheimnis um eine mysteriöse Mordserie zu lüften beginnt, wird der Verfassungsschutz aktiv – und zwar völlig dilettantisch: Er lässt Akten über Umtriebe des Rechtsextremen-Sammelbeckens Thüringer Heimatschutz zu dem Zeitpunkt schreddern, als der Generalbundesanwalt die Ermittlungen zu der in der zweiten Novemberwoche 2011 bekannt gewordenen Mordserie des rechtsextremistischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an sich zog.

Verfassungsschutz: Die Rekonstruktion einer peinlichen Panne

Die Geschichte der Aktenvernichtung rekonstruiert der Spiegel wie folgt: Ein Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz sollte am 10. November 2011 Akten auf die Namen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, das NSU-Terror-Trio, sichten. Unter den Akten waren offensichtlich auch sieben Akten zur „Operation Rennsteig“, mit der der Bundesverfassungsschutz zwischen 1997 und 2003 gemeinsam mit dem Thüringer Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst Informanten bei thüringischen Rechtsextremen anwarben.

Terror-Trio war im "Thüringer Heimatschutz" aktiv

Im "Thüringer Heimatschutz" waren zeitweise Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aktiv. Ihnen werden insgesamt zehn Morde zur Last gelegt. Am 11. November meldete der Referatsleiter, so heißt es weiter, seinen Vorgesetzten, er habe keine Hinweise auf den NSU gefunden – er habe aber bemerkt, dass sieben sogenannte Beschaffungsakten gelöscht werden müssten, weil die Aufbewahrungsfrist von bis zu zehn Jahren abgelaufen sei. Noch am selben Tag habe er die Löschung angewiesen, am 12. November habe ein Mitarbeiter die Akten vernichtet.

Das Pikante daran: Die Bundesanwaltschaft hatte am 11. November eine Zusammenstellung aller relevanten Akten angefordert. Und mehr noch: Der Referatsleiter soll versucht haben, den Vorgang dadurch zu vertuschen, dass er die Vernichtung der Akten um über ein drei viertel Jahr vordatierte. Auf einen Tag Anfang Januar 2011.

NSU-Untersuchungsausschuss bringt es ans Licht

Grünen-Politiker Christian Ströbele sagte dazu in der Zeitung Die Welt: „Da müssen sich die Verantwortlichen nicht wundern, wenn ihnen nun Vertuschung vorgeworfen wird.“ Heraus kam alles durch den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, vor den in der kommenden Woche Bundesverfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm als Zeuge geladen ist. Er wird einiges zu erklären haben. (dpa, afp, AZ)

Lesen Sie dazu auch

 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.