Ein falsches Wort und er rastet aus
Er verletzt Unbeteiligten bei Rangelei und reißt Scheibenwischer los
Es war am 25. Dezember um 5 Uhr in der Früh, da war das friedliche Weihnachtsfest nur noch Schnee von gestern: Zu Hause schlief der jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagte junge Mann seinen Rausch aus. Im Krankenhaus ließ sich hingegen derweil ein von ihm Malträtierter die Hand eingipsen, während sein Kumpel über einen abgerissenen Scheibenwischer jammerte. Es war halt damals, um es mit dem 21-jährigen Angeklagten zu sagen: „Eine Scheißsituation.“
Das tue ihm auch alles wahnsinnig leid, sagte er und meinte: „Jetzt trinke ich nur noch zu besonderen Anlässen Alkohol…“ Demnächst hat er jedenfalls viel Zeit, sein schnell erhitzbares Gemüt zu kühlen: Laut Urteil muss der junge Mann an einem sozialen Trainingskurs beim Verein Brücke teilnehmen, darüber hinaus setzte Gerald Holler eine gemeinnützige Arbeit auf 80 Stunden fest. Ebenso wie Staatsanwältin Regina Grandl schloss auch er etwaige Reiferückstände beim Angeklagten nicht aus. Zudem war von alkoholbedingter Enthemmung die Rede, aber auch davon, dass ein gewisses Gewaltpotenzial in dem Angeklagten steckt.
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