Nötigung: Rentner spielt Hilfssheriff und stoppt Autos
Der angeklagte Rentner hat schon mehrere Male in einer Spielstraße in Schwabmünchen Hilfs-Sheriff gespielt. Er hat Autos mit der Stoppuhr kontrolliert und zum Anhalten gezwungen.
Geständig war er nicht, auch nicht reumütig und schon gar nicht einsichtig. Im Gegenteil. Gründe, warum der Mann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, entzogen sich damit dem Gericht. Gern spielt sich der Mann in einer Schwabmünchner Spielstraße als „Hilfssheriff“ auf, wobei er nicht selten die Autofahrer mit der Stoppuhr kontrolliert. Unter seine geltend gemachte „Zivilcourage“ setzte nun die Richterin einen Schlussstrich.
Wegen vollendeter Nötigung verurteilte Susanne Hillebrand den Rentner zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro (50 Tagessätze zu je 45 Euro). Damit ging sie über den Antrag der Staatsanwältin hinaus und erheblich über die im Strafbefehl verhängte Strafe. Deutlich zu verstehen gab die Richterin dem Uneinsichtigen, dass er nicht als Verkehrspolizist auftreten dürfe. Außerdem sei das, „was er erzwingen wolle, extrem gefährlich“. Von erheblicher Eigengefahr war auf der einen Seite die Rede von Fremdgefährdungspotenzial auf der anderen. Zudem deutete Hillebrand an, dass es sich wohl bei diesem Verfahren nur um die Spitze des Eisberges handeln könnte. Sie jedenfalls sei bei ihrem Urteil noch an der unteren Grenze geblieben.
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