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Urteil
04.10.2018

Niederlage für Pechstein

Claudia Pechstein

Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde der Eisschnellläuferin abgelehnt

Straßburg/Berlin Seit fast zehn Jahren kämpft Claudia Pechstein vor Gericht gegen eine einst gegen sie verhängte Sperre. Nun lehnte der Gerichtshof für Menschenrechte ihre Beschwerde ab, spricht ihr aber Schadenersatz zu. Damit wird die Rolle des Internationalen Sportgerichtshofs Cas gestärkt. Bereits 2010 hatten die Anwälte der Berliner Eisschnelllauf-Olympiasiegerin die Unabhängigkeit des Cas juristisch infrage gestellt, jetzt attestierte der Menschengerichtshof dem Cas nun „keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit“. Pechstein wird aller Voraussicht nach Rechtsmittel gegen die EGMR-Entscheidung einlegen. Das erklärte ihr Anwalt Simon Bergmann.

Pechstein wertete die Entscheidung jedoch als Erfolg, weil ihr die Straßburger Richter 8000 Euro Entschädigung zugebilligt hatten, da ihr der Cas keine öffentliche Anhörung in ihrem Verfahren gewährt hatte. „Wer vom Gericht 8000 Euro zugesprochen bekommt, kann nicht verloren haben“, sagte die 46-Jährige.

„Wenn die Öffentlichkeit in ihrem Verfahren damals zugelassen worden wäre, hätte es möglicherweise ein anderes Urteil des Cas gegeben. Es ist ein Menschenrecht verletzt worden“, sagte Bergmann und wertete dies als wichtiges „Pfund“ vor der möglicherweise noch in diesem Jahr anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Pechstein.

Die fünfmalige Olympiasiegerin Pechstein hatte 2009 vor dem Cas gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte durch die Internationale Eislauf-Union gekämpft, die sie auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der Cas bestätigte die Strafe jedoch. Pechstein machte in Straßburg geltend, dass der Cas weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete sie unter anderem mit der Art und Weise, wie die Cas-Richter ernannt werden. (dpa)

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