Völlig jeck? Mann erstattet Anzeige gegen Marwin Hitz
Manch einer ist sich für relativ wenig zu schade. Ein Mann hat nun offenbar Anzeige gegen Marwin Hitz erstattet. Wegen, na klar, der Aktion mit dem Elfmeterpunkt.
Wie die Kölnische Rundschau berichtet, hat ein Mann aus Koblenz Anzeige gegen Marwin Hitz wegen "Beschädigung von öffentlichem Eigentum" gestellt. Die Anzeige liegt in schriftlicher Form der Rundschau vor.
Die Anzeige im Wortlaut: "Ausweislich der Fernsehaufnahmen des Fußballspiels 1. FC Köln gegen FC Augsburg hat Herr Hitz nach einer Strafstoßentscheidung des Rasen des Rhein-Energie-Stadions um den Strafstoßpunkt vorsätzlich beschädigt, um den Elfmeterschützen bei der Ausführung des Strafstoßes zu behindern.
Leider ist der Plan von Herrn Hitz aufgegangen, und ich gehe davon aus, dass der Schaden für abertausende Sportwetter nicht justiziabel ist. Aber gegen diese Sachbeschädigung von öffentlichem Eigentum möchte ich hiermit Strafanzeige gegen Herrn Hitz erstellen."
Die Polizei prüft nun die Anzeige, wie sie es bei jeder machen muss. AZ
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Ich persönlich würde mir wünschen, dass der Herrgott Fairness regnen lassen würde. Es ist schon eine bewundernswerte Leistung bayerischer Selbstgerechtigkeit, diese primitive Unsportlichkeit der eigenen Mannschaft auf diese Weise zu beschönigen!!! Liebe Augsburger, ihr gehört in den Affenkäfig! Wir haben in Köln schon Zivilisation erlebt, da habt Ihr noch auf den Bäumen gehockt!
da kann man nur eines sich wünschen !!! oh Herrgott lasse bitte Hirn regnen
1. § 153 StPO Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit ...
2. Das Stadion gehört einer Gesellschaft mbH, somit kein Öffentliches Eigentum.
(Das RheinEnergieStadion befindet sich im Besitz der Kölner Sportstätten GmbH. Einziger Gesellschafter ist die Stadt Köln. In der Bilanz dieser Gesellschaft findet sich folgender recht eindeutige Satz:„Die Gesellschaft ist auch weiterhin auf die Zuzahlung ihrer Gesellschafterin angewiesen, um liquide zu bleiben. Ohne Stützung durch die Gesellschafterin ist die Gesellschaft nicht lebensfähig.“Das bedeutet soviel, dass die Stadt Köln auch weiterhin in die GmbH „nachschießen“ muss, um nicht insolvent zu gehen)
3. Somit hat der Anzeigeerstatter sich wohl möglicherweise gegen "M.Hitz" ... § 164 StGB Falsche Verdächtigung, strafbar gemacht.