In anderen Fällen müsste die Wohnung oder das Haus seniorengerecht umgebaut werden, damit die Bewohner ihren Ruhestand möglichst lange in den eigenen vier Wänden genießen können.
Nur 24 Prozent halten ihre Wohnung für altersgerecht
Zu diesem Thema wurden im Rahmen einer TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag der Immokasse 619 Bundesbürger über 45 Jahre zu ihrer Wohnsituation interviewt. Nur 24 Prozent der Befragten antworteten mit "Ja, meine Wohnung ist auf jeden Fall altersgerecht". 32 Prozent gaben an, dass dies "in weiten Bereichen durchaus" der Fall sei, und weitere 41 Prozent, also die größte Gruppe, gab an, dass ihre Wohnung "nur zum Teil" oder "überhaupt nicht" altersgerecht sei.
Die Studie machte einmal mehr deutlich, wie groß der Modernisierungsbedarf in Deutschland ist. Finanziell fällt es allerdings keineswegs jedem leicht, umweltfreundlich oder altersgerecht zu sanieren: Die Kreditaufnahme bei einer Bank steht vielen Ruheständlern nicht mehr offen.
Umkehrdarlehen für Menschen ab 65
Doch auf die Frage nach der Finanzierung von Umbaumaßnahmen finden Immobilienbesitzer ab 65 Jahren jetzt auch in Deutschland eine zeitgemäße Antwort: Mit dem Umkehrdarlehen beziehungsweise der Umkehrhypothek "ImmoRentenPlus" beispielsweise bietet sich ihnen die Möglichkeit, einen Teil des im Haus gebundenen Vermögens in Bargeld zu verwandeln - ohne das Haus verkaufen zu müssen.
"Je nach Alter der Darlehensnehmer werden bis zu maximal 35 Prozent des geschätzten Immobilienwerts als Darlehen ausgezahlt", erklärt Lutz Delius, Geschäftsführer der Immokasse, "und je älter die Darlehensnehmer sind, desto höher ist dieser Prozentsatz." Das Umkehrdarlehen wird wie jede normale Hypothek im Grundbuch eingetragen. Die Immobilie wechselt aber nicht den Eigentümer und die Auszahlung des Darlehens ist steuerfrei.
Der größte Vorteil dieses Konzepts liegt für Bezieher einer kleinen Rente darin, dass weder Tilgung noch Zinsen fällig werden, solange die Darlehensnehmer in ihrem Haus wohnen. Die Zinsen können wahlweise einmal jährlich gezahlt oder aber gegen eine Gebühr gestundet werden. Erst wenn die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wird, muss das Darlehen inklusive Zinsen und Stundungsgebühren zurückgezahlt werden. Auf www.immokasse.de oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 65 66 67 66 gibt es alle Informationen.
überschuldung ausgeschlossen
Wenn die Laufzeit mit dem Tod der Darlehensnehmer endet, können die Erben entweder das Darlehen ablösen und die Immobilie selbst nutzen oder die Immobilie veräußern und danach über die Differenz aus Verkaufserlös und Darlehensbetrag verfügen.
Die Erben können sich dabei auf keinen Fall überschulden. Sogar wenn sich mit den angefallenen Zinsen ein Darlehensbetrag aufsummiert hat, der den Wert der Immobilie überschreitet, haften die Nachkommen nur mit der Immobilie - und mit keinem anderen Vermögen.
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