Zwischen Hoffnung und Unsicherheit: Cannabis auf Rezept
Erst seit wenigen Wochen ist Cannabis für Schwerkranke auf Rezept erhältlich. Die Kosten sollen die Kassen übernehmen. Doch wann darf die Krankenkasse die Zahlungen verweigern?
"Ohne Cannabis zu leben, wäre der blanke Horror", sagt Andreas Dombrowski und beugt sich auf seinem Stuhl nach vorne. Vor ihm auf dem Tisch steht eine kleine Plastikdose, daneben liegt ein Inhaliergerät.
Als Dombrowski die Dose öffnet, steigt der süßliche Geruch getrockneter Cannabisblüten in die Luft. Der 29-Jährige aus dem rheinland-pfälzischen Ingelheim leidet unter der chronischen Darmkrankheit Morbus Crohn und ist einer von rund 1000 Menschen in Deutschland, die derzeit mit einer Sondererlaubnis Cannabis als Medizin konsumieren dürfen. Doch die Ausnahmegenehmigungen das Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) laufen demnächst aus. An ihre Stelle ist am 10. März ein neues Gesetz getreten, dass es Ärzten ermöglicht, schwer kranken Patienten Cannabisarzneimittel ohne Sondererlaubnis zu verschreiben. Die Kosten soll die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.
"Die Idee an sich habe ich total begrüßt", sagt Dombrowski. Schließlich muss er seine Medikamente bisher aus eigener Tasche bezahlen. 850 Euro im Monat kostet den Auszubildenden das Cannabis in der Apotheke - deutlich mehr als auf dem Schwarzmarkt. Doch es gibt einen Haken: Die Krankenkasse muss das erste Rezept genehmigen. Und die habe zuletzt signalisiert, dass sie an der Wirksamkeit von Cannabis bei Morbus Crohn zweifle. "Da ist mir die Kinnlade runtergefallen", sagt Dombrowski.
Nach der neuen Gesetzeslage dürfen Ärzte Cannabis nur dann verschreiben, wenn alternative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Außerdem muss die Aussicht bestehen, dass Cannabis den Krankheitsverlauf positiv beeinflusst. "Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, im Gesetz einzelne Indikationen aufzuführen", sagt ein Sprecher der Barmer-GEK, bei der Dombroski versichert ist. Denkbar sei der Einsatz von Cannabispräparaten zum Beispiel bei Multiple Sklerose oder in der Palliativmedizin. Wie viele Menschen künftig Cannabis aus der Apotheke bekommen könnten, ist nach Angaben der Bundesärztekammer noch offen.
Zweifelt eine Krankenkasse an der Wirkung von Cannabis, kann sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Gutachten beauftragen. Auch in Andreas Dombrowskis Fall ist eine solche Prüfung nicht unwahrscheinlich. "Es liegen kaum Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis-Therapien bei Morbus Crohn vor", heißt es von Seiten der Barmer-GEK.
Für Dombrowski ist es die Fortsetzung seines Kampfes um ein Stück Lebensqualität. Die Geschichte seiner Krankheit beginnt, als er 14 Jahre alt ist. Er wird immer dünner und blasser, hat Darmbeschwerden und Durchfälle. Innerhalb kurzer Zeit magert er auf 46 Kilo ab. Schließlich die Diagnose: Morbus Crohn, nicht heilbar. Herkömmliche Medikamente wie Cortison helfen am Anfang. Doch die Dosis wird immer höher, und die Nebenwirkungen schlimmer.
Der heute 29-Jährige ist ein gründlicher Patient: Bevor er seine Krankheit zum ersten Mal auf eigene Faust mit Cannabis behandelt, liest er alles, was er zur Wirksamkeit der Hanfpflanze finden kann. Sein Arzt will von der Methode nichts wissen.
Nach den ersten Cannabis-Versuchen stellt der Teenager fest: "Es geht nicht wieder los". Die Schübe bleiben aus. Für ihn bedeutet das: Kein Durchfall, keine Krämpfe, keine Schmerzen. "Es ist das einzige Medikament, das mir wirklich hilft", sagt er heute. Es dauert aber Jahre, bis er alle bürokratischen Hürden überwunden hat und das Bundesamt 2015 seinen Antrag auf eine Sondererlaubnis bewilligt. "Ich war ziemlich euphorisch", erinnert sich Dombrowski.
Der Weg aus der Illegalität war da - bis zum März 2017. Für Dombrowski hat nun ein Wettlauf gegen die Zeit begonnen: Bis Juni gilt seine Sondergenehmigung, bis dahin will er die Krankenkasse mit seinem Antrag überzeugen.
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