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  3. Kempten: Mann bricht in Wohnung ein und misshandelt einen 89-Jährigen

Kempten
03.07.2015

Mann bricht in Wohnung ein und misshandelt einen 89-Jährigen

Ein Mann hat einen 89-Jährigen in dessen Wohnung geschlagen und getreten.
Foto: Symbolbild, Laura Loewel (dpa)

Ein Mann ist in das Haus eines 89-Jährigen eingedrungen und hat ihn brutal misshandelt. Die Tat ist auch deswegen unfassbar, da der Rentner ein Zufallsopfer war.

Ein 89-jähriger Senior aus dem Westallgäu hat einen „echten Albtraum“ erlebt. So schilderte der Kemptener Oberstaatsanwalt Claus Ammann vor dem Kemptener Landgericht jene Ereignisse, die sich Ende Januar 2014 in einem kleinen Dorf abspielten. Mittags gegen 13 Uhr hatte ein 45-Jähriger plötzlich das Glas der Haustüre des 89-Jährigen eingeschlagen und war in das Haus eingedrungen.

Wie rasend trat und schlug er nach dem Senior und fügte ihm schwere Prellungen zu. Dabei kannten sich die beiden überhaupt nicht. Es gab kein Motiv für die Tat. Der 89-Jährige war ein Zufallsopfer des 45-Jährigen. Dieser zerrte den Älteren in das Wohnzimmer, nahm einen Tisch und warf gezielt nach dem Senior, traf ihn aber nicht. Dann warf der 45-Jährige noch eine Vase in den Fernseher, der dadurch zerstört wurde. Der 89-Jährige musste sich nach der Attacke tagelang in einem Krankenhaus behandeln lassen.

Der Täter ist schuldunfähig

Vor dem Landgericht wurde deutlich, dass der 45-Jährige seit Jahren an einer Psychose leidet. Er könne sich an nichts erinnern, die ganze Sache tue ihm äußerst leid. Wie der psychiatrische Gutachter Norbert Ormanns sagte, sei der 45-Jährige vorher noch nie als gewalttätig auffällig gewesen.

Er habe Vorstrafen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gehabt. Seit eineinhalb Jahren lebe der 45-Jährige aber in einer betreuten Einrichtung, habe nichts mehr getrunken und nehme regelmäßig Medikamente gegen die Psychose. Wegen der Krankheit sei er schuldunfähig.

Dieser Darstellung folgte auch das Landgericht – und lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft ab, dass der 45-Jährige in einem Bezirkskrankenhaus behandelt werden muss. Er befinde sich ohnehin in Behandlung, werde betreut und habe sich gut entwickelt. Der 89-Jährige war krank und deshalb nicht zur Verhandlung erschienen. mab

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