BAföG: Jetzt Anträge stellen
Noch vor Beginn des Schuljahres einreichen
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eröffnet jungen Menschen seit 1971 Bildungschancen. So unterstützt das BAföG die jungen Frauen und Männer dabei, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können. Millionen Jugendlicher und junger Erwachsener haben bereits vom BAföG profitiert. Dabei wurde das BAföG immer weiter entwickelt und kontinuierlich an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen angepasst. Nie zuvor konnten so viele davon profitieren. Deshalb begrüßt Landrat Leo Schrell, dass Schüler und Studierende, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen, ab Herbst 2016 sieben Prozent mehr Geld erhalten sollen.
Der Landrat empfiehlt allen Anspruchsberechtigten, Anträge auf Ausbildungsförderung für das Schuljahr 2014/2015 rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung zu stellen. Förderfähig ist beispielsweise der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsoberschulen, Abendgymnasien, höheren Fachschulen, Akademien, Fachakademien und Hochschulen. Für die Anspruchsvoraussetzungen ist dabei größtenteils entscheidend, ob der Auszubildende bei seinen Eltern wohnt oder nicht. Sofern Schüler aus zwingenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen können, kann im Einzelfall auch der Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Fachoberschule oder einer Wirtschaftsschule gefördert werden. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG jedoch nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Ausbildungsförderungsleistungen nicht rückwirkend beantragt werden können.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.