Bienenvölker melden
Die Information dient Schutz vor Seuchen
Landkreis Um eine mögliche Einschleppung von Bienenseuchen wie der Amerikanischen Faulbrut, des Kleinen Beutenkäfers oder der Tropilaelaps-Milbe zu vermeiden oder eine effektive Bekämpfung zu ermöglichen, verpflichtet der Gesetzgeber die Imker zu entsprechenden Vorbeugungsmaßnahmen. Nach Paragraph 1a der Bienenseuchenverordnung in der neuesten Fassung ist demnach jeder Halter von Bienen aufgefordert, gegenüber dem Veterinäramt als zuständiger Behörde Angaben zu der Anzahl der gehaltenen Bienenvölker und deren Standort zu machen.
Die Veterinärverwaltung des Landratsamtes bittet deshalb alle Imker, insbesondere diejenigen, die nicht in einem Verein organisiert sind und sich noch nicht mit Betriebsnummer, Standort(en) sowie Völkerzahlen beim Veterinäramt gemeldet haben, dieser Verpflichtung baldmöglichst nachzukommen.
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