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Melderecht
23.10.2015

Ab 1. November brauchen Mieter eine Vermieterbescheinigung

Die Vermieterbescheinigung feiert am 1. November 2015 ein Comeback. Die wichtigsten Fakten dazu im Überblick.
Foto: Alexander Raths/Fotolia.com

Ab 1. November 2015 benötigen Mieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wieder eine Vermieterbescheinigung. Was Sie dazu wissen müssen.

Die Vermieterbescheinigung feiert am 1. November 2015 ein Comeback. Von diesem Tag an sind Vermieter - oder ihre Beauftragten - wieder dazu verpflichtet, ihren Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. Die wichtigsten Fakten zum neuen Melderecht und eine Muster-Vermieterbescheinigung zum Download:

Was hat es mit der neuen Meldegesetz ab 1. November auf sich?

Vom 1. November 2015 an sind Vermieter - oder ihre Beauftragten - wieder dazu verpflichtet, ihren Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. Diese Vermieterbescheinigung oder auch Wohnungsgeberbescheinigung muss der betroffene Mieter dann bei der An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen.

Was muss in der Vermieterbescheinigung enthalten sein?

Die Bescheinigung muss unter anderem Name und Anschrift des Vermieters, Datum, Anschrift der Wohnung, und die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. 

Wie lange hat der Vermieter für die Bescheinigung Zeit?

Die Bestätigung muss dem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Ein- oder Auszug vorliegen.

Wer kann die Vermieterbescheinigung ausstellen?

Entweder der Vermieter selbst oder von ihm beauftragte Personen. Das kann also um Beispiel auch der Hausmeister, der Immobilienmakler oder die Hausverwaltung sein.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz?

Wird die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausgefüllt, drohen einem Vermieter bis zu 1000 Euro Strafe, berichtet das Fachportal haufe.de. Noch drastischer sind die Strafen bei Missbrauch.  "Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen", so das Portal.

Gab es die Meldebescheinigung nicht schon früher?

Tatsächlich: Im Zuge des Bürokratieabbaus war die Vermieterbescheinigung vor gut zwölf Jahren abgeschafft worden, was jedoch zu einer Reihe von Missbrauchsfällen geführt hatte. Deshalb wurde die Regelung 2013 von Bundestag und Bundesrat wieder entsprechend verabschiedet. Am 1. November 2015 tritt die gesetzliche Regelung nun nach einer längeren Übergangsfrist in Kraft. 

Gibt es eine Muster-Vermieterbescheinigung als Vorlage zum Download?

Eine Muster-Vermieterbescheinigung im pdf-Format zum Download bietet zum Beispiel das Amt Ostholstein-Mitte an.

Wie kann der Vermieter herausfinden, ob sich der Mieter angemeldet hat?

Das neue Meldegesetz sieht einen Auskunftsanspruch des Vermieters vor. Auf Anfrage muss ihm das Einwohnermeldeamt oder die Meldebehörde mitteilen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt muss aber auch der Vermieter der Behörde Auskunft geben. AZ/bo

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