Ab heute gelten jede Menge neue Gesetze
Ab August treten verschiedene neue Regelungen in Kraft. Darunter bei der Organspende, der Maut oder für hochqualifizierte Ausländer.
Zum Monatswechsel treten einige wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen Geschäftsabschlüsse im Internet, Organspender, die Lkw-Maut und Arbeit suchende Ausländer.
Kurz nach Aufdeckung des Göttinger Organspendeskandals werden Transplantationen durch neue gesetzliche Regeln flankiert. Eine bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüfungskommission nimmt Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser genauer unter die Lupe, und informiert bei Verstößen gegen das Transplantationsgesetz die zuständigen Länderbehörden. Entnahmekrankenhäuser müssen Transplantationsbeauftragte bestellen. Lebendspender haben Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie Lohnfortzahlung. Die Kosten muss die Krankenkasse des Organempfängers übernehmen. Bekommt der Spender gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Organübertragung, steht dafür nun die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Lastwagen-Betreiber müssen auf Bundesstraßen zahlen
Auch auf gut ausgebauten Bundesstraßen wird für größere Lastwagen nun Maut fällig – und zwar bundesweit auf Strecken mit einer Gesamtlänge von rund 1000 Kilometern. Davon erhofft sich das Bundesverkehrsministerium jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich für den Straßenbau. Wie auf den rund 13000 Kilometern Autobahnen muss die erweiterte Maut – im Schnitt 17 Cent pro Kilometer – für Lkw über zwölf Tonnen bezahlt werden. Der Bundesrat hatte bereits im Mai vergangenen Jahres den Weg zur Ausweitung der Maut freigemacht. Die Verhandlungen mit dem Maut-Betreiber Toll Collect zogen sich jedoch in die Länge.
Schutz vor Internet-Abzocke
Versteckten – und damit teueren Kostenfallen im Internet soll eine sogenannte Button-Lösung einen Riegel vorschieben. Online-Aufträge können nur noch abgesendet werden, wenn zuvor eine Schaltfläche mit einer Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt wird. Fehlt es an der Bestätigung des Kunden, kommt kein Vertrag zustande. Die Neuregelung zur Eindämmung unseriöser Praktiken sieht vor, dass Anbieter Preise, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten anzeigen müssen. Verbraucher sind schon massenweise auf Abo-Fallen im Internet hereingefallen und auf versteckte Preisangaben, die über die tatsächlichen Kosten hinwegtäuschen.
Leichterer Zugang für ausländische Experten
Hochqualifizierte von außerhalb der EU können sich leichter als bisher in Deutschland niederlassen. Zuziehen darf schon, wer einen Job mit mehr als 44800 Euro Jahresverdienst vorweisen kann. Für Berufe mit vielen offenen Stellen – etwa Ingenieure – liegt die Schwelle bei 35000 Euro. Die Aufenthaltsgenehmigung gab es bislang erst ab einem Jahresgehalt von mindestens 66000 Euro. Die sogenannte Blue Card berechtigt zum Bleiben auf Zeit. Nach drei Jahren gibt es eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur bei fortbestehendem Arbeitsvertrag. Wer gute Deutschkenntnisse hat, bekommt die Erlaubnis ein Jahr früher. Neu ist, dass Ausländer mit Hochschulabschluss und genug Geld zum Leben auch schon zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate einreisen können. Ausländische Studenten haben nach einem Abschluss an einer deutschen Hochschule 18 statt zwölf Monate Zeit zur Jobsuche. (dpa)
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