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20.05.2017

Er war der Kaiser Franz der IG-Metall

Franz Steinkühler war der starke Mann der IG Metall.
Foto: Boris Roessler, dpa

Franz Steinkühler wird 80 Jahre alt

am Main Mit der Besteigung des Kilimandscharo wird es wohl nichts mehr für Franz Steinkühler. Zu seinem 80. Geburtstag heute wirkt der ehemalige Chef der IG Metall zwar wach wie eh und je, schlank und körperlich fit, den 5000er-Berg traut sich der Radfahrer und Hobby-Golfer dennoch nicht mehr zu.

Einst war er der unangefochtene starke Mann der IG Metall, die er von 1986 bis 1993 als Erster Vorsitzender führte. Der wortgewandte Gewerkschafter trat wie ein Manager im feinen Anzug und mit intellektuellem Anspruch auf. Für die Malocher war das von ihm propagierte Co-Management fast genauso gewöhnungsbedürftig wie für die Arbeitgeber, doch Steinkühlers Erfolge wie die endgültig festgezurrte 35-Stunden-Woche festigten die Macht von „Kaiser Franz“ im Gewerkschaftsvorstand.

Umso tiefer stürzte der damals 56-Jährige im Mai 1993, als bekannt wurde, dass er mit Aktien der Mercedes AG Holding hohe Spekulationsgewinne realisiert hatte. Schnell geriet er als Mitglied des Daimler-Aufsichtsrates in den Verdacht, dafür Insiderwissen genutzt zu haben. „Ich hatte keine Insiderkenntnisse und habe auch nichts Unrechtes getan“, sagt er noch heute, doch im Amt konnte er sich unter starkem öffentlichem Druck nicht halten. „Im Rückblick war es schon ein Fehler, Aktien von Unternehmen zu halten, bei denen ich im Aufsichtsrat gesessen habe.“ Es nutzte nichts, dass er den Gewinn in einen Fonds für ostdeutsche Metallarbeiter spendete. „Ich war gerne Vorsitzender der IG Metall und wäre es auch gerne geblieben“, sagt er heute.

Nach dem Rücktritt machte er noch viele Jahre als Industrie-Berater weiter. Ganz abgeschlossen hat Steinkühler die größte Niederlage seines Lebens dennoch nicht. Nie habe er herausgefunden, wer damals aus der Bank seine Kontoauszüge an die Presse weitergereicht hat. „Was da gelaufen ist, war ja bei Lichte betrachtet eine glatte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht“, sagt er. (dpa)

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