Netzbetreiber: Ökostrom-Umlage steigt 2017 auf 6,88 Cent
Die Energiewende ist längst in vollem Gange - und will bezahlt werden. Nun haben die Netzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage benannt.
Verbraucher müssen zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne wohl auch im nächsten Jahr tiefer in die Tasche greifen.
Die sogenannte Ökostrom-Umlage werde von derzeit 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben, teilten die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW mit. Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung.
Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage.
Was der Anstieg der Umlage für Haushalte am Ende konkret bedeutet, ist kaum zu berechnen. Es kommt darauf an, ob die Energiekonzerne fallende Börsenstrompreise an die Kunden weitergeben. AZ/dpa
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Ohne Subventionen für Atom und Kohle wäre keine EEG-Umlage erforderlich
Da mit der EEG-Umlage der Unterschied zwischen der Vergütung für Biogas-, PV- und Windanlagen einerseits und dem Preis an der Strombörse andrerseits ausgeglichen wird, ist die EEG-Umlage bei einem durchschnittlichen Preis an der Strombörse von im Jahr 2015 nur noch 3,2 Cent je Kilowattstunde erheblich höher, als sie wäre, wenn der Preis an der Strombörse bei beispielsweise 8 Cent je Kilowattstunde läge.
So hoch war er etwa im Jahr 2008.
Die Verbilligung der Steinkohleimporte und das wachsende Angebot von EE-Strom (Erneuerbare Energie Strom) sowie Überkapazitäten alter abgeschriebener Kraftwerke haben zu den niedrigen Preisen an der Strombörse geführt.
Wichtig: Die Summe aus Strombörsenpreis und EEG-Kosten je Kilowattstunde ist seit vielen Jahren annähernd konstant. Wem also jetzt die Stromfirmen mit der falschen Begründung „Erhöhung der EEG-Umlage“ den Strompreis erhöhen wollen, sollte den Stromanbieter wechseln!
Mit der EEG-Umlage werden im Prinzip die Investitionen in neue umweltschonende Kraftwerke finanziert.
Und noch wichtiger: Würden die Atom- und Kohlekraftwerke keine Subventionen erhalten und müssten sie getreu dem Verursacherprinzip für ihre Folgekosten aufkommen – anstatt die auf unsere Kinder und Enkel abzuschieben – wäre kein EEG mehr nötig.
PV und Windkraft wären preiswerter als Atom, Erdgas, Erdöl und Kohle.
Raimund Kamm
www.atommuell-lager.de
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Die Befreiung der großen Firmen von der EEG-Abgabe war der große Fehler! Warum? Weil diese Umlage niemals so gestiegen wäre, wenn die großen mächtigen Firmen sie auch bezahlen müssten. Die würden soviel Druck bei der Politik machen, dass andere Lösungen gefunden würden. Und genau den gleichen Fehler haben unsere superschlauen Politiker bei den Krankenkassenbeiträgen gemacht. Der Arbeitgeberanteil ist festgezurrt, ab sofort zahlen die Mehrkosten nur noch die Arbeitnehmer. Und deren Macht ist viel zu gering. Die Deutschen maulen und zahlen dann doch.......
Abzocken der verbraucher ... ökstrom-umlage,kohlepfennig,mehrwersteuer,strom herstellungskosten & Co.
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Die industrie & co., bekommen den strom fast umsonst, auf kosten otto-nomalverbraucher .....
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EEG-UMLAGE AUF EINEN BLICK: ZAHLEN, ENTWICKLUNGEN, PROGNOSEN 2016
http://strom-report.de/eeg-umlage/
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Energie-Rabatte: Sogar das Amtsgericht zahlt weniger für den StromViele stromintensive Firmen in der Region haben sich von den Netzentgelten befreien lassen. Auch die Justiz in Aichach bekommt Rabatt. Dabei hilft das Unternehmen Eon kräftig mit.
Zenker Backformen und der Verlag Korsch in Aichach, die Großbäckerei Ihle in Friedberg oder die Chamotte-Werke in Mering: alles Firmen, die vielStromverbrauchen. Sie finden sich neben einigen anderen im Wittelsbacher Land auf einer Liste der Bundesnetzagentur von Unternehmen und Institutionen, die beantragt haben, sich von den Netzentgelten befreien oder diese reduzieren zu lassen. Auf diese Weise will sogar das Aichacher Amtsgericht bei der Abgabe für Betrieb und Ausbau der Stromnetze Geld sparen.Die "atypische Nutzung" macht es möglichDass diese Erstattung eigentlich mal dafür gedacht war, Betriebe mit hohem Stromverbrauch wettbewerbsfähig zu halten, ist in diesem Fall unerheblich. Das erklärt Jennifer Rendla, Sprecherin derBundesnetzagentur.ANZEIGEDenn neben Unternehmen, die besonders viel Energie benötigen, könnten sich auch Firmen oder Institutionen mit einer „atypischen Nutzung“ vom Entgelt befreien lassen oder einen Rabatt beantragen....Energie-Rabatte: Sogar das Amtsgericht zahlt weniger für den Strom - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/friedberg/Energie-Rabatte-Sogar-das-Amtsgericht-zahlt-weniger-fuer-den-Strom-id27632042.html