Nicht nur die Liebe zählt: Wie man nach der Hochzeit Geld spart
Ganz traditionell in Weiß, barfuß oder am Strand: Paare sitzen derzeit über ihrer Hochzeitsplanung für 2014. Wer ganz unromantisch für den Alltag plant, macht alles richtig.
Von wegen Luft und Liebe: Für die meisten Brautleute muss es eine Traumhochzeit sein. Am liebsten mit weißem Kleid, Kirche und Riesenparty. Andere planen die romantische Strandhochzeit, weit weg in Florida oder Mexiko. Ganz gleich, wie der Rahmen fürs Jawort ausfällt – jedes der auch in 2014 voraussichtlich über 360.000 Brautpaare braucht für seine Traumhochzeit vor allem eines: ordentlich viel Geld. Planungen für den Alltag danach werden dagegen gern vergessen, vertagt, verschoben. „Das ist nicht schlau“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Für sperrige Themen wie Finanzen, Steuern oder Versicherungen gehörten die Weichen rechtzeitig gestellt. Das ist zwar nicht romantisch, aber wichtig.
Wann Heiraten die Steuerlast drückt
Dass sich Heiraten vor allem wegen des Finanzamts lohnt, gilt nur dann, wenn einer der Eheleute besser verdient als der andere. Sind die Einkünfte etwa gleich hoch, tendiert der Steuervorteil gegen null. Der Grund dafür ist das Ehegatten-Splitting. Dabei wird das Einkommen zu gleichen Teilen auf beide verteilt. Der Mehrverdiener rutscht dadurch weniger in die Steuerprogression, also in die überproportional steigende steuerliche Belastung für höhere Einkommen. Ein echter Vorteil für Verheiratete ist allerdings, dass zusammen veranlagte Eheleute die Verluste des einen mit den Einkünften des anderen verrechnen dürfen. Das ist beispielsweise möglich, wenn der eine als Angestellter regelmäßig ein festes Salär hat, der andere als Selbstständiger öfter mal Miese einfährt und deshalb wenig bis gar keine Steuern zahlen muss. Das Minus des Selbstständigen oder Freiberuflers senkt die Steuerlast des Ehepaares. Ob nach der Hochzeit eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung besser ist, kann das Brautpaar mit einer Steuersoftware selbst berechnen oder beim Steuerberater respektive den Lohnsteuerhilfevereinen erfragen.
Wie man mit der Steuerklasse jonglieren kann
Über die Kombination der Steuerklassen bestimmen Hochzeiter mit, wie viel Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird – und damit auch, wie hoch das ausgezahlte Nettogehalt ausfällt. Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen: Entweder ein Mix aus Klasse III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen, oder IV/IV, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Oder aber die Kombi IV/IV mit Faktor. Sie soll den Ärger über die drastischen Abzüge bei Geringverdienern in der Ehe – meist Frauen – mit Steuerklasse V abmildern. Landet das Familieneinkommen ohnehin in einem Topf, könne die Option mit Faktor ruhig links liegen gelassen werden, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Für Doppelverdiener gilt dann: Verdient der besser bezahlte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens oder mehr, ist der Mix aus den Steuerklassen III und V immer empfehlenswerter als die Kombination IV und IV. Eine Änderung der Steuerklassen ist jederzeit möglich, spätestens bis 30. November eines Jahres.
Ein Mietvertrag, aber zwei Unterschriften
Zieht ein Ehepartner nach der Hochzeit in die Mietwohnung des anderen, kann er nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Wer zum neu Angetrauten zieht, hat beim alten Vermieter kein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat, sondern muss die festgelegten Fristen (meist drei Monate) berücksichtigen und rechtzeitig handeln. Beide Eheleute sollten den Vertrag unterschreiben. Steht nur einer im Mietvertrag, kann er den anderen jederzeit auf die Straße setzen. Wichtig: Mietet ein Paar gemeinsam, sind beide auch zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn sie sich trennen und einer auszieht. Für den Vermieter bleiben sie Gesamtschuldner. Das heißt: Zahlt der Ex nach dem Auszug gar nicht mehr oder weniger, muss der andere für den Rest ebenfalls geradestehen.
Kein Cent zu viel an Allianz & Co. zahlen
Hochzeiter sollten ihre Versicherungen abgleichen. Das kann bis zu 200 Euro im Jahr ersparen. Die meisten Policen wie die Rechtsschutz- oder Auslandskrankenversicherung lassen sich problemlos zusammenlegen. Der BdV rät, den jüngeren Vertrag oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz aufzuheben und den Partner in die Bestandspolice aufzunehmen. Ein formloses Schreiben genügt. Besitzen beide Partner eine Privathaftpflicht, akzeptieren Assekuranzen eine Hochzeit manchmal als vorzeitigen Kündigungsgrund, gerade, wenn das Paar eine Kopie der älteren Police präsentiert. Ausnahme: Bei Single-Tarifen, die in der Regel günstige Konditionen vorsehen, wird die Prämie neu berechnet.
Gibt es zwei Hausratversicherungen, sind die Eheleute meist auf die Kulanz des Versicherers angewiesen. Bei einer jüngeren Police nach 2008 muss der Anbieter eine Kündigung oder Reduzierung des Vertragsumfangs aber in jedem Fall hinnehmen. Zu viel Gezahltes wird dann erstattet. In allen anderen Fällen bleibt nur die ordentliche Kündigung, am besten per Einschreiben. Sie muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Assekuranz sein.
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