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Finanzen
10.11.2015

Was sich 2016 beim Kindergeld ändert

Alle Eltern müssen für das Kindergeld ab 2016 ihre Steuernummer und die des Kindes abgeben.
Foto:  Frank Leonhardt (dpa)

Ab Januar müssen Eltern ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen, um die Leistung zu erhalten. Auf diese Weise sollen doppelte Auszahlungen verhindert werden.

Ab 1. Januar 2016 müssen sämtliche Kindergeldbezieher der Familienkasse ihre Steueridentifikationsnummern mitteilen, wenn sie weiterhin Leistungen erhalten wollen. Diese Nachricht hat viele aufgeschreckt. Aber es besteht kein Grund zur Aufregung: In den meisten Fällen haben die Behörden die Nummern schon. Wir erklären, was Eltern darüber hinaus wissen müssen.

Warum muss ich meine Steueridentifikationsnummer mitteilen, um Kindergeld zu bekommen?

Mit der neuen Bestimmung sollen nach Angaben der zuständigen Bundesanstalt für Arbeit (BA) mögliche Doppelzahlungen verhindert werden. Deshalb müssen bei der Familienkasse die Steueridentifikationsnummern des Kindes und des beantragenden Elternteils ab Anfang des kommenden Jahres zwingend im System hinterlegt werden. Neue Anträge enthalten ohnehin Felder, in denen diese Daten schon eingetragen werden. Auch in den meisten Alt-Fällen wurden die Kennzahlen der Behörde zufolge über die Jahre bereits durch Routineabgleiche erfasst und liegen deshalb ohnehin schon vor. Handeln müssen nur diejenigen, bei denen dies noch nicht der Fall ist – und auch die haben dafür noch monatelang Zeit.

Wie gehe ich vor, wenn der Behörde meine Nummer noch nicht vorliegt?

Kindergeldbezieher, die ihre Steuernummern noch nicht übermittelt haben, können diese nach den Angaben der Behörden im Laufe des Jahres 2016 bei ihrem nächsten regulären schriftlichen Kontakt mit der Familienkasse nachreichen oder aber in einem formlosen Schreiben dort bekannt geben. Telefonisch geht es nicht. Konsequenzen für die Auszahlung haben fehlende Nummern zunächst auf keinen Fall, versichert die BA. Das wird sich aber ändern, wenn diese bis Ende 2016 immer noch nicht vorliegen. Dann wird die Behörde entsprechend ihrer Vorgaben Kindergeldzahlungen einstellen und die für das Jahr schon überwiesenen Beträge zurückfordern, weil sie dann von einem unberechtigten Bezug ausgeht.

Wo finde ich die Steueridentifikationsnummern?

Die Nummern werden seit 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern für alle in Deutschland gemeldeten oder hier steuerpflichtigen Personen auf Lebenszeit vergeben und ändern sich nie. Alle Bürger werden über ihre Nummer durch ein Schreiben dieser Behörde informiert, Kinder automatisch nach der Geburt. Erwachsene finden ihre Steueridentifikationsnummer außerdem auch auf ihrem Steuerbescheid oder auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollte sich die Identifikationsnummer gar nicht mehr rekonstruieren lassen, kann jeder Bürger sie auch beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern. Aus Datenschutzgründen geht das aber lediglich schriftlich, nicht telefonisch oder per E-Mail und kann unter Umständen einige Zeit dauern.

Was mache ich bei Rückfragen?

Die Bundesanstalt für Arbeit hat wichtige Informationen zum Kindergeld im Internet zusammengestellt, das Bundeszentralamt für Steuern hat online eine Frage-und-Antwort-Rubrik rund um die Neuregelung verfasst, die auch auf speziellere Konstellationen und Detailfragen eingeht. Darüber hinaus können sich Betroffene jederzeit auch an die Servicetelefonnummer der Familienkasse wenden. afp, dpa

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