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Ausbildung
04.09.2012

Wichtige Tipps für den Karriere-Start

Was ist Probezeit? Wie viele Urlaubstage habe ich? Welche finanzielle Unterstützungen gibt es? Beim Ausbildungsstart kommen viele Fragen auf.
Foto: Alexander Kaya

Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen. Wir zeigen, was man als Auszubildender über Urlaub, Probezeit, Verdienst und Überstunden wissen muss.

Muss ich als Auszubildender Überstunden machen? Kann ich meine Lehrstelle auch wechseln? Wie sollte mein Ausbildungsvertrag aussehen? Wir bieten die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ausbildungsbeginn:

Was sollte man beim Ausbildungsvertrag beachten?

Vor Beginn der Ausbildung muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Falls der Auszubildende noch nicht volljährig ist, müssen auch die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – unterschreiben. Im Vertrag sind wichtige Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, die Vergütung, der Ausbildungsort und die Dauer der Arbeits- und der Probezeit geregelt. Auch Kündigungsbedingungen sowie Betriebsvereinbarungen sind enthalten.

Worum handelt es sich bei der Probezeit?

Die Probezeit dient dem Kennenlernen von Azubi und Ausbildungsbetrieb. Sie dauert zwischen einem und vier Monaten. Während dieser Zeit können sowohl Azubi als auch der Betrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Begründung kündigen.

Können Lehrlinge den Ausbildungsplatz wechseln?

Ja, Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Ist die Firma mit der Kündigung aber nicht einverstanden, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.

Müssen Auszubildende Überstunden machen?

Überstunden sind nicht vorgesehen. Sollten aber trotzdem Überstunden geleistet werden, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Außerdem müssen Überstunden mit einem entsprechenden Zuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Wie ist der Urlaub geregelt?

Wie viele Urlaubstage einem Azubi pro Jahr zustehen, ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Dabei müssen mindestens zwei Wochen am Stück gewährt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund rät, einen schriftlichen Urlaubsantrag möglichst früh zu stellen. Der Arbeitgeber muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.

Wie viel verdient ein Auszubildender?

Die Vergütung ist oft in Tarifverträgen festgelegt. Auch ohne Tarifvertrag muss das Gehalt angemessen sein. Auszubildende in einer normalen dualen Ausbildung haben Anspruch auf mindestens 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten weiter Kindergeld, solange das Kind eine Ausbildung absolviert. Zudem kann man bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Sind die Ausbildungsinhalte geregelt?

Der Ausbilder hat die Pflicht, entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv auszubilden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Putzen oder endlose Routinetätigkeiten haben in der Ausbildung nichts zu suchen. (dmai)

Tipps zur Lehre und eine Online-Beratung gibt es beim DGB unter www.dr-azubi.de.

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