Urlaubsverkehr um Pfingsten: Hier drohen im Stau Strafen
Darf ich im Stau telefonieren? Oder zum Pinkeln aussteigen? Das müssen Autofahrer beachten, wenn mal wieder nichts vorangeht.
Als wenn das tagtägliche Gedrängel im Berufsverkehr nicht schon nervig genug wäre: Die Pfingstferien rücken näher und das heißt: Verschärfte Staugefahr auf der Autobahn. So oder so: Es kann jederzeit eng werden auf A 8, B 2 und B 17, wo der Verkehr doch mehrspurig rollen soll. Autofahrer, die im Stau stehen, sollten die wichtigsten Verkehrsregeln kennen und beachten. Es drohen sonst Bußgelder und Punkte.
Tipps für Autofahrer im Stau
- Eine Rettungsgasse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität. Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie beispielsweise einem Rettungsfahrzeug hinterherfahren. Es könnten noch weitere Fahrzeuge folgen. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
- Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzlich nicht betreten werden. Der Gesetzgeber sieht weder ein „menschliches Bedürfnis“ noch das Wickeln eines Kindes als anerkannten Notfall an. In solchen Fällen muss bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weitergefahren werden. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen.
- Auch das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Beim Parken wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für eine längere Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen meist ein Auge zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Die Rettungskräfte dürfen nicht behindert werden.
- Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist auch im Stau verboten, es sei denn der Motor ist ausgeschaltet. Es droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.
Fahrverbot droht bei Rückwärtsfahren im Stau
- Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller auf einen Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.
- Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt. AL
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