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Justiz
09.12.2016

Ärger mit dem Brautkleid

Eine Frau gibt ein weißes Kleid in der Reinigung ab und bekommt es rosa zurück. Was sagt das Gericht?

Der Schock dürfte groß gewesen sein, als die Kundin ihr zur Reinigung gegebenes Brautkleid entgegennahm. Denn was einmal weiß war, hatte sich plötzlich rosa verfärbt. Nun verklagte sie die Reinigungsannahmestelle vor dem Amtsgericht Augsburg.

Nach ihrer Hochzeit hatte die Frau ihr Kleid reinigen lassen wollen. 1099 Euro hatte das Kleid gekostet. Im Internet sei sie auf die Reinigungsannahmestelle aufmerksam geworden und habe dort das Kleid abgegeben. Doch als sie das „gereinigte“ Kleid entgegennahm, hatte es plötzlich eine andere Farbe. 900 Euro forderte sie von der Geschäftsinhaberin als Schadensersatz – den Zeitwert des benutzten Kleides. Vor Gericht wies die Geschäftsinhaberin die Vorwürfe von sich. Als reine Annahmestelle sei man eben nicht die Reinigung und könne auch nicht für deren Fehler haften – das habe sie der Klägerin auch bei der Annahme gesagt. Außerdem sei der Waschhinweis am Brautkleid wohl vom Hersteller falsch beschriftet gewesen.

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