Augsburger Radler dürfen länger in die Fußgängerzone
Augsburg lockert seine bisherige Regelung zu Radfahrern in der Fußgängerzone. Diese Uhrzeit gilt jetzt.
Radler dürfen ab sofort bis 11 Uhr vormittags in der Annastraße, der Philippine-Welser-Straße, der Steingasse und dem Martin-Luther-Platz unterwegs sein. Bisher galt 9 Uhr als Grenze. Der Stadtrat hatte wie berichtet vor der Sommerpause einem entsprechenden sechsmonatigen Versuch zugestimmt. Die bisherige Regelung hatte für Unmut gesorgt, weil Anliefer-Lkw bis 11 Uhr im Fußgängerbereich unterwegs sein durften, während Radler draußen bleiben mussten.
Augsburger Radfahrer dürfen bis 11 Uhr in die Fußgängerzone
Radler müssen in Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit fahren. "Wir erwarten von allen Verkehrsteilnehmern eine besondere Rücksichtnahme", sagt der Radverkehrsbeauftragte der Stadt, Thomas Herta. Auch der Lieferverkehr werde wieder verstärkt darauf hingewiesen, dass dort Schrittgeschwindigkeit gilt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.