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Kommentar
07.10.2014

Augsburger Sozialticket: Entweder ganz oder gar nicht

Das Sozialticket gilt nicht für Hartz-IV-Empfänger. Vier Betroffene klagen nun vor Gericht.
Foto: Anne Wall

Das Augsburger Sozialticket gilt für bedürftige Rentner, Wohngeldempfänger und Asylbewerber, jedoch nicht für Hartz-IV-Empfänger. Das ist weder gerecht noch konsequent.

Das Sozialticket der Augsburger Machart ist in Deutschland eine Seltenheit: Dass ausgerechnet die Hartz-IV-Empfänger davon ausgenommen wurden, ist kaum nachzuvollziehen. Ohne Personengruppen gegeneinander auszuspielen: Eine Hartz-IV-beziehende Mutter mit kleinen Kindern hat nicht weniger Mobilitätsbedarf durch den ÖPNV als ein verarmter Rentner. Für jemanden, der wenig Geld hat und sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht gut fortbewegen kann, ist das Sozialticket ohne Zweifel eine Erleichterung.

Sozialticket: Seltsamer Kompromiss statt konsequenter Lösung

Die Stadt, die unter ihren Sozialkosten ächzt, hat sich mit dem Ticket eine freiwillige Leistung aufgebürdet. Es waren mit Sicherheit nicht nur sozialpolitische, sondern auch finanzielle Überlegungen, die dafür gesorgt haben, dass sich der Streit über das Ticket im vergangenen Wahlkampf so in die Länge gezogen hat. Und es war wohl auch die Situation des Wahlkampfs, die dafür gesorgt hat, dass ein Konstrukt wie das Augsburger Sozialticket herauskam.

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