Familienvater (34) vergewaltigt Arbeitskollegin nachts im Auto
Schreckensnacht am Friedberger Baggersee: Ein 34-Jähriger hat nachts im Auto eine Arbeitskollegin vergewaltigt. Warum der Familienvater knapp an einer Haftstrafe vorbei schrammt.
Schon vor dem Prozess hatte er seinem Opfer 5000 Euro bezahlt. In der Verhandlung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung legte er jetzt zudem ein umfassendes Geständnis ab. Dies half einem 34-jährigen Mann, dass seine Freiheitsstrafe von zwei Jahren vom Augsburger Schöffengericht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte hatte im Januar 2015 eine 28-jährige Arbeitskollegin auf einem Parkplatz am Friedberger Baggersee in seinem Auto vergewaltigt.
Der Schichtführer eines Betriebes und die Frau hatten sich auf der Weihnachtsfeier kennengelernt. Dann, in der Tatnacht, traf man sich am Königsplatz, zog in die Maxstraße weiter. Vor Mitternacht nahm der Angeklagte seine Kollegin in seinem Auto mit, es ging auf einen abgelegenen, dunklen Parkplatz am Friedberger Baggersee. Dort verzogen sich beide auf die Rücksitze des Autos. Der 34-Jährige begann, Hand an die Frau zu legen. Er riss ihr die Jacke auf und machte sich an ihrer Brust zu schaffen. Dann zog er der Frau gewaltsam die Hose herunter, um mit seinen Fingern in ihren Intimbereich einzudringen.
Wiederholt habe sie versucht, sich den Angriffen zu entziehen, habe versucht, den Mann von sich zu stoßen. Zwar, so schilderte es der ermittelnde Kripobeamte dem Gericht, habe die Frau den direkten Geschlechtsverkehr verhindern können, der Angeklagte habe sie aber zur Selbstbefriedigung missbraucht. Danach fuhr der Mann sein Opfer, das über Schmerzen klagte, noch nach Hause.
Das Opfer verschwieg zunächst die Vergewaltigung
Rund ein Jahr lang trug die Geschädigte die Vorkommnisse mit sich – auch in Sorge um ihren Arbeitsplatz. Erst, als es an ihrem Arbeitsplatz zu einem erneuten Übergriff durch einen anderen Täter kam, offenbarte sie sich einer Bekannten und erstattete Anzeige bei der Polizei. Seitdem ist die Frau im Krankenstand. Im März 2016 wurde der 34-Jährige im Zuge der Ermittlungen in Untersuchungshaft genommen.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Fabian Espenschied hatte sich der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Klaus Rödl zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit erklärt und 5000 Euro an die Frau gezahlt. Und vor der Beweisaufnahme hatten sich das Gericht, Staatsanwalt Julian Küffer und die beiden Rechtsanwälte abgesprochen. Weil er erklärt hatte, ein Geständnis abzulegen, konnte dem Opfer eine Vernehmung durch das Gericht erspart werden. Mandana Mauss, die Anwältin der 28-Jährigen, unterstrich, dass es ihrer Mandantin sehr wichtig sei, dass sie ihrem Peiniger nicht mehr in die Augen habe sehen müssen.
Das Gericht folgte der Forderung des Staatsanwaltes nach einer zweijährigen Haftstrafe. Angesichts der günstigen Sozialprognose für den verheirateten Familienvater, der die Geburt seines dritten Kindes erwartet und der nicht vorbestraft war, wurde die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kommen 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und Termine bei einem Sexualtherapeuten. Schließlich wurde ein von der Nebenklägervertreterin gefordertes Kontaktverbot mit dem Opfer verhängt. Aus der U-Haft kam er wieder frei.
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Sicher ist es nicht Richtig, was der Angeklangte mit der Frau machte, aber was soll ein Mann denken, wenn eine Frau in der Nacht mit ihm an der See fährt! . Vielleicht Spaziergang im Mondenschein!
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