Fristlose Kündigung wegen 18 Katzen
Weil sie statt einer genehmigten Katze gleich so viele in ihrer Wohnung hielten, müssen Mieter ausziehen. Das Amtsgericht gibt dem Eigentümer recht
In dem Fall vor Gericht ging es um ein Geschwisterpaar im Alter von Mitte 50, das vor vier Jahren in eine Mietwohnung in Augsburg gezogen war – und dabei vom Vermieter die Erlaubnis bekam, eine Katze zu halten.
Das Problem dabei: Die Katze bekam regelmäßig Nachwuchs. Zuletzt lebten in der 100-Quadratmeter-Wohnung im dritten Stock eines Hauses in der Stadtmitte deshalb 18 Katzen.
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