Gemeinsam Wohnen: Alles zum Mietrecht in einer WG
Mieter, Hauptmieter, Untermieter - welches Mietrecht in Wohngemeinschaften gilt, erklärt Thomas Weiand vom Mieterverein Augsburg.
Gesellig und günstig wohnen: Wohngemeinschaften sind besonders bei jungen Leuten, wie Studenten oder Auszubildenden beliebt. Aber auch hier kann irgendwann einmal das böse Erwachen kommen, wenn plötzlich der Mietvertrag gekündigt wird oder ein Mitbewohner nicht rechtzeitig die Miete zahlt. Eine spezielle Regelung für Wohnrecht bei Wohngemeinschaften gibt es nicht. Es gelten die Regeln aus dem Bundesgesetzbuch (BGB).
Gleiches Recht für alle, wenn jeder Mieter im Mietvertrag steht
Bei Wohngemeinschaften unterscheidet man zwischen zwei Situationen: 1. Alle Mitbewohner haben die Mieterschaft inne und stehen somit im Mietvertrag, oder 2. es besteht nur ein Mietverhältnis zwischen Hauptmieter und Vermieter und alle weiteren Mitbewohner sind Untermieter des Hauptmieters.
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