"Reichsbürger" fordert 10.000 Feinunzen Silber von Staatsanwalt
Ein Angeklagter aus dem Dunstkreis der „Reichsbürger“ fordert Edelmetall-Gebühren von einem Staatsanwalt. Der lässt sich darauf nicht ein – sondern leitet ein Strafverfahren ein.
„Gold und Silber lieb’ ich sehr, kann’s auch gut gebrauchen“, heißt es schon in einem alten Volkslied über die Vorzüge blinkenden Edelmetalls. Da Eurovorräte derzeit bekanntlich so gut wie keine Zinsen abwerfen, stehen Gold und Silber hoch im Kurs – nicht nur bei Spekulanten. Neuerdings schwenken offenbar auch sogenannte „Reichsbürger“ zu eher beständigen Wertanlagen um, wenn sie Vertreter der für sie illegalen deutschen Justiz mit Forderungen überziehen.
Ein besonders kurioser Fall landete jetzt vor Amtsrichterin Rita Greser. Ein 53-jähriger Allgäuer, der sich selbst als „Mensch Martin“ bezeichnet, war im Herbst 2015 von einem Augsburger Staatsanwalt des versuchten Betrugs und der Beleidigung angeklagt worden. Weil er Amts- und Landgerichte als „kriminelle Unternehmen“ sieht, schickte er dem Ankläger per Post eine in ziemlich wirrer juristischen Sprache verfasste „Kulanzmitteilung“ samt „allgemeiner Gebührenordnung“. Darin gab er dem Staatsanwalt „72 Stunden Zeit“, die Anklage gegen ihn zurückzunehmen. Andernfalls habe dieser eine Gebühr in Höhe von bis zu 10.000 Feinunzen Silber zu berappen. Der derzeitige Kurs einer Feinunze mit 31,10 Gramm Silber liegt übrigens bei rund 17 Euro. Der Ankläger gab dem Ansinnen des Allgäuers freilich nicht nach, und das nicht nur, weil die Behörde über keine Edelmetallvorräte verfügt, sondern leitete erneut ein Strafverfahren ein – wegen versuchter Nötigung.
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mit diesem Exemplar der neuen Deutschen Welle werden die Gerichte noch ihre Wahre Freude Haben !!! oder ist schon ein Platz für ihn in der Forensick Bereit ???