260 neue Stellen für die bayerische Justiz
Durch die hohen Flüchtlingszahlen ist bayerische Justiz überfordert. 260 neue Stellen sollen Abhilfe schaffen. Augsburg wird von der Personalverstärkung eher weniger betroffen sein.
Die vielen minderjährigen Flüchtlinge ohne Begleitung belasten die bayerische Justiz. Fast 3.300 Verfahren wegen einer Vormundschaft für die Jugendlichen listet alleine das Münchner Amtsgericht in diesem Jahr auf – und das nur bis Mitte Oktober. Vor zwei Jahren waren es 810 im ganzen Jahr. „Im Familiengericht haben wir unsere Belastungsgrenze erreicht“, sagt der Münchner Amtsgerichts-Präsident Reinhard Nemetz.
Doch die härteste Phase steht erst noch bevor: Die zuletzt stark angestiegenen Flüchtlingszahlen machen sich vor dem Strafgericht erst später bemerkbar. Polizeiliche Ermittlungen führten zu einer Prüfung durch die Staatsanwaltschaft, dann erst werde das Gericht zuständig, wie Nemetz erklärt. Der Präsident warnt deswegen: „Wir erwarten eine Welle neuer Verfahren in allen Bereichen und hoffen auf personelle Verstärkung.“
Neues Personal für Justiz soll entlasten
Sein Appell fand Gehör. Justizminister Winfried Bausback sicherte der bayerischen Justiz weitere 260 Stellen zu, um die besonders belasteten Gerichte zu verstärken. Er sei sich bewusst, dass der Personalbestand in der Justiz „ohnehin auf Kante genäht ist“, sagt Bausback. Augsburg wird wohl nicht in vorderster Reihe stehen, denn die neuen Stellen sollen vor allem die grenznahen Gebiete in Süd- und Ostbayern stärken, sagt Ulrike Roider, Pressesprecherin des Justizministeriums. Die Stellen müssten jedoch erst einmal durch den Nachtragshaushalt im Landtag. Wie sie genau verteilt würden, sei deswegen noch nicht abschließend klar. Das Münchner Amtsgericht hat hingegen bereits eine Zusage erhalten: Drei Richter und 7,25 Stellen für Rechtspfleger sollen die Mitarbeiter verstärken, berichtet Nemetz.
Bausback kündigt eine weitere Erleichterung an. Die Verfahren zur Vormundschaft sollen in Zukunft dort stattfinden, wo die minderjährigen Flüchtlinge leben, nicht wie bisher dort, wo sie aufgegriffen werden. Das Bundesgesetz soll zum 1. November in Kraft treten.
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