33-Jähriger würgt Ex-Freundin und vergewaltigt sie
Zwei Jahre auf Bewährung für einen 33-jährigen Kemptener. Er hatte seine Ex-Freundin gewürgt und vergewaltigt. Ein Gutachter stufte ihn allerdings als vermindert schuldfähig ein.
Ein Vergewaltiger ist am Donnerstag vor dem Kemptener Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 33-jährige Kemptener hatte seine Exfreundin mehrfach ins Gesicht geschlagen, sie gewürgt und zum Sex gezwungen. Zuvor hatte er heimlich Nacktbilder von ihr gemacht und per Handy verschickt.
Ex-Partner hatten sich zum Sex verabredet
Am Tag vor der Tat stritten sich die beiden Ex-Partner, die sich bei der Bundeswehr kennen gelernt hatten, übers Telefon. Es ging um eine Abmachung, die das Opfer nicht einhalten wollte: Die beiden hatten vereinbart, dass sie bei einem letzten Treffen noch einmal miteinander schlafen würden. „Das wollte ich dann nicht mehr“, sagte sie.
Der 33-Jährige ärgerte sich darüber und schickte ihr in betrunkenem Zustand – er hatte nach eigenen Angaben zehn bis zwölf Glühwein und zwei Weißbier getrunken – die heimlich aufgenommenen Nacktfotos. Der Angeklagte drohte, diese weiter zu verbreiten, wenn sie den Geschlechtsverkehr mit ihm verweigere. Er sandte die Bilder auch an einen Bekannten, den er für den neuen Lebensgefährten des Opfers hielt. In mehreren Handynachrichten beleidigte und bedrohte er die beiden.
8000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer
Die Nacht verbrachte der frühere Zeitsoldat bei Bekannten. Am nächsten Tag trafen er und das Opfer in der gemeinsamen Wohnung, die sie sich trotz der Trennung teilten, aufeinander. Die 32-Jährige wollte Kleidung einpacken und bei einer Freundin übernachten, die bei dem Treffen dabei war. Der Angeklagte wollte allerdings allein mit seiner Ex sprechen und warf die Freundin aus der Wohnung.
Als er mit seiner früheren Lebensgefährtin allein war, schubste er sie im Schlafzimmer aufs Bett, setzte sich auf sie, schlug ihr mehrmals ins Gesicht und würgte sie. Die Frau erlitt dadurch Blutergüsse an den Schläfen und am Hals, zudem splitterte eine Ecke des Schneidezahns ab. Im Anschluss kam es zu der Vergewaltigung. Während ihrer Aussage vor Gericht weinte die 32-Jährige und gab an, Todesangst gehabt zu haben.
Ein Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat „nicht steuerungsfähig“ und deshalb vermindert schuldfähig gewesen sei. Zeugen bestätigten, dass der Angeklagte zuvor nie aggressiv war. Das Gutachten führte unter anderem dazu, dass sich das Gericht für eine Bewährungsstrafe entschied. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe.
Der Richter begründete das Strafmaß unter anderem damit, dass der Angeklagte von Anfang an geständig war, bereits elf Monate in U-Haft verbracht hat und einem Schmerzensgeld von 8000 Euro freiwillig zugestimmt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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