Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Autofahrer behält Führerschein, nachdem er bekifft am Steuer saß

München
26.04.2017

Autofahrer behält Führerschein, nachdem er bekifft am Steuer saß

Auch wer sich unter Cannabis-Einfluss ans Steuer setzt, muss eigentlich mit harten Konsequenzen rechnen. Ein Mann aus München legte aber gegen sein Urteil Revision ein.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolfoto)

Ein Mann aus München ist 2014 nach dem Konsum von Marihuana Auto gefahren und wurde angehalten. Ihm sollte der Führerschein entzogen werden. Dagegen legte er Revision ein.

Einmal bekifft am Steuer - das rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Entzug der Fahrerlaubnis. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Führerscheinentzug des Landratsamts Starnberg für einen jungen Autofahrer aufgehoben.

In dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hieß es, das Landratsamt hätte zuerst über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) für den Autofahrer entscheiden müssen. 

Entscheidend sei, ob aus der einmaligen Drogenfahrt geschlossen werden könne, dass der Mann auch in Zukunft vor dem Fahren Joints rauchen werde, also Cannabiskonsum und Autofahren nicht trenne. Für eine solche Beurteilung sei aber in der Regel genau wie bei Alkoholfahrten ein medizinisch-psychologisches Gutachten nötig.

Fall könnte bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen

Der Kläger, damals knapp 20 Jahre alt, hatte sich im April 2014 nach dem Konsum von Cannabis ins Auto gesetzt und war erwischt worden. Er wurde zu einem Fahrverbot von einem Monat und einer Geldbuße von 500 Euro verdonnert. Das Landratsamt entzog ihm zudem die Fahrerlaubnis. Der Mann sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

 Dagegen klagte der Mann. Das Verwaltungsgericht München wies in erster Instanz die Klage ab. Da der Verwaltungsgerichthof nun "wegen grundsätzlicher Bedeutung" eine Revision zuließ, könnte der Fall noch bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen. dpa/lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.