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Asyl
14.04.2015

Bayern fliegt 147 abgelehnte Asylbewerber zurück nach Serbien

Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sollen künftig leichter zurückgeschickt werden können. (Symbolbild).
Foto: Swen Pförtner (dpa)

Bayern hat am Dienstag 147 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Die Serben wurden per Chartermaschine direkt nach Belgrad geflogen.

In der Diskussion um das Asylrecht betont die bayerische Staatsregierung regelmäßig ihre konsequente Linie - und vermeldet größere "Rückführungen" von abgelehnten Asylbewerbern gerne öffentlichkeitswirksam.

So auch heute. Bayern setze "weiterhin auf eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber", teilte das bayerische Inneministerium mit. Deshalb seien am Dienstag 147 abgelehnte serbische Asylbewerber mit einer Chartermaschine vom Flughafen München nach Belgrad geflogen worden. Zuvor seien die Asylbewerber aus Erstaufnahmeeinrichtungen und Unterkünften in ganz Bayern von der Polizei zum Flughafen gebracht worden.

Innenminister Joachim Herrmann ließ sich dabei mit der Aussage zitieren, dass das deutsche Asylsystem letztlich nur dann gesellschaftlich akzeptiert werde, "wenn auch die Ausreisepflicht bei nicht anerkannten Asylbewerbern konsequent durchgesetzt" wird.

"Es ist für uns selbstverständlich, die wirklich notleidenden und verfolgten Menschen aufzunehmen. Wer in unseren rechtsstaatlichen Verfahren keine Anerkennung als Flüchtling findet und kein Aufenthaltsrecht erhält, muss jedoch selbstverständlich auch wieder aus Deutschland ausreisen", so Herrmann. Und weiter: "Die wirtschaftlichen Probleme anderer Länder können schließlich nicht hier in Deutschland gelöst werden."

Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr die Balkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina per Gesetz zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt, nachdem die Zahl der Asylsuchenden von dort sprunghaft gestiegen war. Flüchtlinge aus diesen Ländern haben in Deutschland also in der Regel keine Chance aus Asyl, weil sie in ihren Ländern nicht politisch verfolgt werden. AZ

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