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  3. Bayern: Behörden erlaubten 2015 Tierversuche mit rund 450.000 Tieren

Bayern
30.08.2016

Behörden erlaubten 2015 Tierversuche mit rund 450.000 Tieren

In einem Labor wird eine Labormaus für einen Versuch vorbereitet.
Foto: Jan-Peter Kasper/Illustration (dpa)

Tierversuche spalten die Gemüter. Mal werden Tiere mit Sendern ausgestattet, mal sterben sie an den Folgen der Experimente. Nun gibt es neue Zahlen für Bayern.

Für Tierversuche sind in Bayern im vergangenen Jahr rund 450 000 Tiere eingesetzt worden. Die landesweit zuständigen Regierungen von Oberbayern und Unterfranken genehmigten insgesamt 359 Tierversuchsanträge. Im ersten Halbjahr 2016 waren es 104.

Während die Zahl der Anträge auf genehmigungspflichtige Tierversuche im Freistaat von 312 im Jahr 2010 auf 467 im Jahr 2013 stieg, lag sie nach Angaben des Umweltministeriums im Jahr 2014 mit 423 deutlich darunter. Eine Sprecherin der Regierung von Oberbayern machte jedoch deutlich, dass ein direkter Vergleich verfälschend wäre. Bis 2014 habe es keine Genehmigungspflicht für die Zucht belastend genetisch veränderter Tiere gegeben, entsprechend unvollständig sei die Datenbank.

Das Gros der eingesetzten Tiere waren im vergangenen Jahr Mäuse mit 380 300 Exemplaren. Jeweils mehrere Tausend Ratten, Meerschweinchen, Fische und Vögel listen die beiden Regierungsbehörden zudem in der Statistik auf. Die Oberbayern - zuständig für Tierversuche in den Bezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben - nennen beispielsweise auch 871 Krallenfrösche, 175 Katzen, 40 Hunde und 6 Paviane. Hingegen betonte ein Sprecher der Regierung in Unterfranken - zuständig für die Bezirke Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberpfalz: "Tierversuche in Bezug auf Primaten, Hunde und Katzen, Pferde und Rinder wurden 2015 in unserem Zuständigkeitsbereich nicht beantragt."

Die Anträge stellten Universitäten, Hochschulen, andere staatliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen sowie Einrichtungen im Bereich Naturschutz. Über die jeweilige Verwendung der Tierarten konnten die Sprecher keine Auskunft geben. Das Antragsspektrum reicht laut Umweltministerium von der Besenderung von Wildtieren bis zur Überprüfung von Medizinprodukten. Dazu erklärt das Ministerium: "Die Voraussetzungen für die Durchführung von Tierversuchen sind deutschlandweit einheitlich im Tierschutzgesetz des Bundes geregelt. Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen." 

Das Wissenschaftsministerium betont das gesetzlich vorgeschriebene Prinzip der Vermeidung, Verbesserung und Verminderung von Tierversuchen. "Gemäß dieser Grundsätze wird genau darauf geachtet, dass nur die besten und schonungsvollsten Methoden ausgewählt und nur so viele Versuche durchgeführt werden wie unbedingt nötig sind, um zu wissenschaftlich fundierten Ergebnissen zu gelangen." Tatsächlich werden immer mal wieder auch beantragte Tierversuche abgelehnt.

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Das Ministerium sei wie der "überwiegende Teil der Wissenschaft" überzeugt, dass Tierversuche auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden müssten, gerade in der Biologie und Medizin aber nicht ganz darauf verzichtet werden könne. "Unzählige wesentliche Fortschritte in Diagnostik und Therapie wären ohne Tierversuche nicht möglich gewesen und sind auch in Zukunft zu erwarten."

Anders sieht es der Verein Ärzte gegen Tierversuche. Gemessen an der Zahl der eingesetzten Tiere liegt Bayern auf Platz drei des Negativrankings. Rund 14 Prozent der bundesweit 2,8 Millionen Versuchstiere entfielen auf Bayern, rechnete eine Sprecherin vor. München, wo derzeit drei neue Labors gebaut würden, sei eine Hochburg für Tierversuche. Dort würden etwa Organe von genmanipulierten Schweinen in Paviane verpflanzt. Doch auch bei Versuchen, bei denen es nicht direkt um das Leben der Tiere geht, kritisierte sie: "Allein die Haltung im Labor ist unter unnatürlichen Bedingungen." dpa/lby

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