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  3. Flüchtlinge: Darum geht's im umstrittenen Integrationsgesetz von Bayern

Flüchtlinge
09.12.2016

Darum geht's im umstrittenen Integrationsgesetz von Bayern

16 Stunden lang diskutierten die Landtagsabgeordneten über das Integrationsgesetz. Nun ist es beschlossen.
Foto: Matthias Balk, dpa

Nach 16 Stunden Sitzung hat der bayerische Landtag das Integrationsgesetz verabschiedet. Das steht im Gesetzestext.

Nach einer Marathonsitzung haben sich die bayerischen Landtagsabgeordnete auf das neue, von der CSU forcierte Integrationsgesetz geeinigt. 16 Stunden hat die Sitzung gedauert - so lang wie noch keine Sitzung im bayerischen Landtag. Die Regierung spricht dabei vom Prinzip des "Förderns und Forderns". Um diese Eckpunkte geht es in dem heiß diskutierten und umstrittenen Gesetz:

Bekenntnis zur bayerischen Leitkultur

In der Präambel wird bereits die "bayerische Leitkultur" beschworen, die es zu schützen gilt. Grundlage für das Zusammenleben sei jene Leitkultur, die Zuwanderer frühzeitig kennenlernen sollen.

Das Erlernen der deutschen Sprache

Zuwanderer sollen innerhalb von drei Jahren die deutsche Sprache erlernen. Unterstützung erhalten sie dafür sogar sechs Jahre lang.

Bildungsangebote für Migranten

Kinder von Migranten sollen möglichst schon in der Vorschule die deutsche Sprache lernen. Die Schule wird als wichtiger Ort der Integration gesehen. Daher sollen die Kinder möglichst schnell in Regelklassen überführt werden. Die Teilnahme am Unterricht ist grundsätzliche Pflicht, Ausnahmen (etwa aufgrund der Religion) soll es kaum geben.

Ausbildung und Arbeit

Zuwanderer sollen durch die Aufnahme von Ausbildung und Arbeit alles unternehmen, um für sich selbst und ihre Familien zu sorgen. Hierzu soll den Zuwanderern auch der Weg in die duale Berufsausbildung ermöglicht werden.

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Achtung der westlichen Werte

"Wer durch demonstrative Regelverstöße, Verunglimpfen oder sonst durch nach außen gerichtetes Verhalten beharrlich zum Ausdruck bringt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt, kann verpflichtet werden, sich einem Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu unterziehen", heißt es im Gesetzestext und weiter: "Es ist verboten, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften dazu aufzufordern, die geltende verfassungsmäßige Ordnung zu missachten und stattdessen einer mit ihren Grundsätzen nicht zu vereinbarenden anderen Rechtsordnung zu folgen."

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