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20.01.2006

Eishalleneinsturz: Schadenersatz für Verletzte und Hinterbliebene

Hilfskräfte vor der völlig zerstörten Eishalle in Bad Reichenhall.
Foto: DPA

München (dpa/lby) - Nach dem Eishalleneinsturz von Bad Reichenhall mit 15 Toten sollen die Verletzten und Hinterbliebenen Schadenersatz erhalten. Man strebe eine schnelle finanzielle Hilfe an, teilte die Versicherungskammer Bayern als Haftpflichtversicherer der Stadt Bad Reichenhall am Freitag in München mit. Bei der Katastrophe waren Anfang Januar zwölf Kinder und Jugendliche sowie drei Frauen getötet und 34 weitere Menschen schwer verletzt worden.

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall will die Versicherungskammer im Rahmen der Haftpflichtversicherung bei Verletzten beispielsweise Kosten für Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall bei Berufstätigen sowie Kosten für einen etwaigen Mehrbedarf bei der Haushaltsführung übernehmen. Für Hinterbliebene kämen Bestattungskosten und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen an Angehörige hinzu.

Die Entscheidung, in die Regulierung einzutreten, stelle keinerlei Schuldzuweisung gegenüber der Stadt oder einzelnen Personen dar, hieß es. "Wir gehen von einer zivilrechtlichen Haftung aus, unabhängig davon, was die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Seite sagen wird", sagte ein Sprecher der Versicherungskammer. Zur Höhe des Schadenersatzes wollte er sich nicht äußern, man sei mit den Betroffenen in Kontakt.

Unterdessen laufen die Ermittlungen der Sonderkommission der Kripo Traunstein zum Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall weiterhin auf Hochtouren. Vor allem werden den Angaben zufolge Zeugen gesucht, die den Einsturz der Eishalle von außen beobachtet haben. Außerdem werden Personen gesucht, die vor gut 30 Jahren an der Errichtung der Dachkonstruktion der Eishalle beteiligt waren. Untersucht wird unter anderem, ob gelöste Leimbinder in der Holzkonstruktion möglicherweise den Einsturz des Hallendaches mitverursacht haben.

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