Ekel-Skandal und Pleite bei Müller-Brot: Haftstrafen gefordert
Im Landshuter Prozess um den Skandal in der Großbäckerei Müller-Brot hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für die Angeklagten gefordert. Die Verteidigung will das ganz anders.
Den Ekel-Skandal und die Pleite der Großbäckerei Müller-Brot sollen drei Ex-Manager der oberbayerischen Unternehmens mit Haftstrafen büßen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Landshut für das Trio Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten.
"Die Angeklagten haben an allen Fronten die Grenzen zur Legalität überschritten", sagte Staatsanwalt Jürgen Rohrmüller in seinem Plädoyer. Demnach hatten die Ex-Chefs große Mengen Lebensmittel in den Handel gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Zudem hätten sie sich der Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrugs schuldig gemacht. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.
Mitarbeiter von Müller-Brot kauften selber Putzmittel
Dagegen forderte die Verteidigung für einen der Angeklagten eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant habe sich nicht bereichert und zur Aufklärung des Falles beigetragen, sagte der Anwalt des ehemaligen Geschäftsführers. Er hätte aber wohl genauer hinschauen müssen. Die Verteidigung eines weiteren Angeklagten beantragte einen Freispruch. Das Plädoyer für den dritten Angeklagten sollte am Nachmittag folgen.
Die Produktion in der Firma in Neufahrn war Anfang 2012 vom Landratsamt Freising gestoppt worden, nachdem trotz mehrfacher Kontrollen und Beanstandungen unter anderem Mäusedreck und Kakerlaken nicht beseitigt wurden. Zwei Wochen danach meldete das Unternehmen Insolvenz an. 1250 Mitarbeiter verloren ihren Job.
Trotz Reklamationen von Kunden sei es "immer schlimmer" geworden, sagte der Staatsanwalt. Es habe auch wegen finanzieller Probleme Einsparungen gegeben - vor allem beim Reinigungspersonal und Putzmitteln. "Das Personal hat sogar vom eigenen Geld Reinigungsmittel gekauft, weil nichts da war."
Laut Staatsanwaltschaft hatten die drei Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit Waren und sonstige Leistungen im Wert von rund 1,25 Millionen Euro in Auftrag gegeben. Die Lieferanten seien vertröstet, hingehalten und sogar mit ungedeckten Schecks abgespeist worden, betonte der Anklagevertreter. dpa/lby
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