Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Freizeit: Gefahr aus der Luft für die Pisten

Freizeit
18.12.2017

Gefahr aus der Luft für die Pisten

Drohnen werden immer mehr zur fliegenden Plage. Nun gibt es einen neuen Trend: Skiläufer, die ihre Abfahrt aus der Luft filmen wollen. Die Betreiber der Skigebiete in Bayern sehen das aber nicht so gern.
Foto: Felix Kästle, dpa

Immer mehr Skifahrer wollen ihre Abfahrt mit einer Drohne filmen. Oft haben sie ihre fliegende Kamera aber nicht unter Kontrolle. Wie die bayerischen Skigebiete reagieren

Es ist fast genau zwei Jahre her, da gefror den Zuschauern des Ski-Weltcups im italienischen Madonna di Campiglio fast das Blut in den Adern. Der österreichische Superstar Marcel Hirscher wedelte gerade flott den Slalom-Hang hinunter, als ganz knapp hinter ihm eine Kameradrohne des Fernsehanbieters Infront einschlug. Das rund 15 Kilo schere Fluggerät verfehlte den Skirennläufer nur um Haaresbreite.

Drohnen könnten nun auch für den normalen Skifahrer auf Skipisten in Bayern zu einem Problem werden. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, wollen immer mehr Privatpersonen ihre Abfahrt mit einer Drohne filmen, haben diese möglicherweise aber nicht unter Kontrolle. „Bei uns ist jetzt Gott sei Dank – da klopf’ ich drei Mal aufs Holz – noch nichts passiert“, sagt Andreas Stadler von der Arber-Bergbahn im Bayerischen Wald. Auch in den anderen Skigebieten in Bayern ist bisher noch niemand durch eine Drohne verletzt worden.

Das liegt vermutlich an den strikten Vorgaben: Es gibt zwar kein Gesetz, das die Nutzung von Drohnen speziell in Skigebieten regelt. Aber die meisten Betreiber erteilen nur in Ausnahmefällen eine Drehgenehmigung. „Damit sichern wir uns ab. Im Zweifelsfall sind wir nicht dafür verantwortlich, wenn ein Unfall passiert oder die Drohne über unerlaubtes Gebiet fliegt“, sagt Verena Lothes von der Zugspitzbahn. Das gilt vor allem für Werbeagenturen oder Medien.

Für Privatpersonen sind Drohnen dort sowieso verboten. „Wer auf der Piste eine Drohne aus seinem Rucksack packt, der wird von uns angesprochen und muss dann eben von dannen ziehen“, erklärt Jörn Homburg vom Skigebiet Oberstdorf/Kleinwalsertal. Wer möchte, kann aber auf der Homepage einen Antrag auf „Drohnennutzung am Berg“ stellen. Dazu muss man ein Formular ausfüllen, eine Haftpflichtversicherung für die Drohne abschließen und eine Kopie der Fluglizenz hochladen.

Die Fluglizenz ist in Deutschland sowieso für alle Drohnen ab zwei Kilo Pflicht. Das sieht nämlich die sogenannte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vor, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im April eingeführt hat. Demnach kann jeder ab 16 Jahren eine Drohnen-Prüfung absolvieren und damit eine Pilotenlizenz bekommen. In der Verordnung steht auch, dass keine Drohnen über Menschenansammlungen oder Naturschutzgebiete fliegen dürfen.

Viele Hobbyfilmer haben davon aber noch nie etwas gehört. Die Betreiber der Arber-Bergbahn haben deshalb die wichtigsten Regeln auf Facebook zusammengefasst. „Wir haben sechs Gebote aufgestellt“, erklärt Pressesprecher Andreas Stadler. „Erstes Gebot: Du musst die Auflagen des Bundesministeriums einhalten.“ Ein anderes Gebot legt einen Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern zu anderen Skifahrern fest. Oder dass Filmaufnahmen erst von der Bergbahn freigegeben werden müssen. Außerdem steht Stadler gerade mit den Betreibern von „map2fly“ in Kontakt. Auf der Homepage können Drohnenpiloten auf einer Landkarte nachschauen, in welchen Gebieten sie starten dürfen oder eben nicht. „Uns fehlt nur noch eine Karte mit den genauen Grenzen des Skigebiets“, sagt der Sprecher.

Eigene Drohnen-Zonen, wie sie in anderen Ländern teilweise schon ausprobiert werden, sind auf den bayerischen Pisten momentan noch kein Thema. Die Gefahr sei einfach zu groß. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.