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Urteil
02.08.2013

Gericht weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab

Den Rundfunkbeitrag müssen nicht alle bezahlen. Haushalte, die einer besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen, können sich befreien lassen.
Foto: Soeren Stache (dpa)

Radio und Fernsehen kosten Geld. Davon bleiben auch Menschen mit einer Behinderung nicht gänzlich verschont. Dies bekam nun eine 89 Jahre alte Klägerin zu spüren.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat eine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag abgewiesen. Dies bestätigte der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Jürgen Stadler, am Freitag. Die Klägerin, eine 89 Jahre alte Frau, die nach einem Schlaganfall behindert ist, war nach dem alten Recht vollständig von dem Beitrag befreit. Nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der am 1. Januar in Kraft trat, muss die Seniorin jedoch ein Drittel des vollen Beitrags von 53,94 Euro pro Quartal zahlen. Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass mit dem sogenannten Nachteilsausgleich bereits die Behinderung der Seniorin berücksichtigt worden sei.

Keine vollständige Gebührenbefreiung für Behinderte

Eine vollständige Befreiung wäre nur möglich gewesen, wenn die Klägerin Sozialleistungen empfangen würde. Da für die Pflegekosten jedoch der Sohn der 89-Jährigen aufkomme und zudem eine Unterhaltspflicht bestehe, könnten diese nicht beantragt werden. Das Verwaltungsgericht verwies zudem auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000. Nach diesem sei eine vollständige Gebührenbefreiung für Behinderte nicht vertretbar. dpa/lby

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